Hallo Manni,
eingetragene Lebenspartnerschaften bestehen aus 2 gleichgeschlechtlichen Personen, die auch nach Versterben eines Partners Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. In Ihrem Fall wäre eine Heirat möglich, bei der dann auch gegenseitige Ansprüche auf Hinterbliebenenrente entstehen würden.