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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente nach altem Recht: Anrechnung geerbter Unternehmens- und Mitarbeiterfinanzierter Altersvorsrge?

von Bettina31.10.2024 | 09:34
208 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Tod meines Mannes erhalte ich von seinem früheren Arbeitgeber sowohl monatlich sowie 1x jährlich Zahlungen aus der Mitarbeiter- bzw. Unternehmensfinanzierten Altersvorsorge (MAV und UAV) meines Mannes. Da ich noch regulär Berufstätigkeit bin, werde diese Zahlungen mit Steuerklasse 6 sowie den entsprechenden Sozialabgaben berechnet. Meine Hinterbliebenenrente ("Große Witwenrente") unterliegt dem sog. "Altrecht". Aus diesem Grund habe ich bei der Beantragung der Hinterbliebenenrente auch nur mein reguläres Arbeitseinkommen ("Erwerbseinkommen") angegeben, aber nicht die Zahlungen aus der ererbten o.g. MAV und UAV. Da diese aber wie ein Einkommen versteuert werden, stellt sich mir nun die Frage, ob ich hier korrekt gehandelt habe oder ob die Zahlungen der MAV und UAV ebenfalls unter "Erwerbseinkommen" fallen. Ich bedanke mich für eine entsprechende Auskunft. Herzliche Grüße Bettina W.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2024 | 10:12

Hallo Bettina,

 

gem. § 97 Abs. 1 S. 1 SGB VI wird Einkommen (§ 18a SGB IV) von Berechtigten, dass mit einer Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente zusammentrifft, hierauf angerechnet.

 

Zu unterscheiden ist hier allerdings zwischen dem "neuen" und dem "alten" Hinterbliebenenrentenrecht.

 

Sie haben angegeben, dass für Sie das "alte" Recht gilt. Somit findet vorliegend § 114 SGB IV Anwendung.

 

Gem. § 114 Abs. 1 SGB IV sind bei Renten wegen Todes Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen zu berücksichtigen, wenn der versicherte Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist oder die Ehe vor diesem Tag geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist.

 

Einkünfte aus einer Altersvorsorge sind damit bei der Einkommensanrechnung nach dem alten Recht nicht zu berücksichtigen.

3 Antworten

Bürgermeisteram 31.10.2024 | 09:42
Sie haben korrekt gehandelt, es wird nur Ihr Arbeitseinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, nicht aber die Zahlungen aus der MAV und UAV.
Bürgermeisteram 31.10.2024 | 09:57
tja schrieb

Möglich, aber nicht sicher

ganz sicher
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