Hallo Yves,
es ist durchaus möglich dass nach der Scheidung die Hinterbliebenenrente nach dem vorletzten Ehegatten wieder auflebt.
Sie müssten dazu einen Antrag auf Ihrem zuständigen Rathaus stellen. Es kann dann geprüft werden ob die weiteren Voraussetzungen gem. § 46 SGB VI für die Rente gegeben sind.