Hallo Friedrich,
bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine gesetzliche Witwenrente grundsätzlich nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.
Auf Ihre aktuelle gesetzliche Altersrente hätte die Eheschließung keinen Einfluss.
Bezüglich Pension wenden Sie sich bitte an die zuständige Versorgungsdienststelle.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung