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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente nach Wiederheirat mit 71 Jahren

von Friedrich09.10.2024 | 09:56
510 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 71 Jahre, rechtskräftig geschieden (keine gegenseitigen Unterhaltsansprüche!) und beziehe eine Rente aus der GRV und eine Pension aus der Beamtenversorgung. Ich würde Anfang nächsten Jahres gerne meine erheblich jüngere Lebenspartnerin heiraten (wir leben momentan in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft) und wollte wissen, ob sie im Fall meines vermutlich früheren Todes einen vollen Anspruch auf meine Hinterbliebenenversorgungen geltend machen kann. Es würde sich bei diesem Fall ausdrücklich nicht um eine sogenannte Abfindung handeln, die nach dem Tod innerhalb eines Jahres nach der Wiederheirat ausgezahlt werden würde (sog. "Versorgungsehe"). Denn ich bin weder chronisch sonst ernsthaft krank. Zudem: Hätte meine (erneute) Eheschließung Auswirkungen auf meine jetzigen Renten- und Pensionsbezüge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friedrich,

 

bei Eheschließungen ab dem 1. Januar 2002 wird eine gesetzliche Witwenrente grundsätzlich nur noch gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat.

 

Auf Ihre aktuelle gesetzliche Altersrente hätte die Eheschließung keinen Einfluss.

 

Bezüglich Pension wenden Sie sich bitte an die zuständige Versorgungsdienststelle.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

 

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2 Antworten

Königam 09.10.2024 | 10:28
Was Ihre gesetzliche Rente angeht, kann Sie dann eine Witwenrente beantragen, die unter einer eventuellen Anrechnung des Einkommens der Witwe gezahlt wird. Was die Witwenpension angeht, müssen Sie Ihre Fragen Ihrer Versorgungsstelle stellen, da dies nicht zum Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zählt. Auf Ihre gesetzlichen Rentenansprüche hat eine Wiederheirat keine Auswirkungen.
Halloam 09.10.2024 | 11:04
Hallo. Bei der Pension sieht es etwas schlechter aus. Das eine Jahr ist hier auch aber Witwengeld gibt es nur wenn sie vor der Regelaltersgrenze geheiratet hätten. https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__19.html
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