Hallo Tom96,
wenn die Heiratsurkunde nicht mehr vorliegt, sollte eine Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk grundsätzlich als Nachweis über die Witweneigenschaft ausreichen.
Sollte der zuständige Rentenversicherungsträger wegen der Eheschließung im Ausland weitere Nachweise benötigen, wird er diese bei Ihnen anfordern. In diesem Falle sollte auch eine Abschrift über die (Nach-)Beurkundung im Eheregister (früher: Auszug aus dem Familienbuch) des zuständigen deutschen Standesamtes ausreichend sein.
Möglicherweise liegen ja auch noch die in der Vergangenheit eingereichten Unterlagen vor. Das können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.
Ein Grund, bereits vorgelegte Geburtsurkunde erneut anzufordern, dürfte nicht bestehen.
Der einfachste Weg, um herauszufinden, ob und ggf. welche Unterlagen möglicherweise noch nachgereicht werden müssen, ist, direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nachzufragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung