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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente ohne Heiratsurkunde?

von Tom9617.01.2022 | 11:13
966 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich hätte einmal eine Frage zur Hinterbliebenenrente und hoffe jemand kann meine Frage beantworten. Mein Opa ist verstorben, somit ist meine Oma nun Witwe. Beide sind im Ausland geboren und haben dort ebenfalls geheiratet. Leider sind deren Geburtsurkunden + Heiratsurkunde einfach nicht mehr auffindbar. Die jetzige Beschaffung dieser Urkunden stellt ein großes Problem dar, weil beide in Russland geboren sind und in Kasachstan geheiratet haben. Die Kommunikation und Terminbeschaffung mit den Konsulaten zieht sich sehr und dauert vermutlich noch mehrere Monate an. Vor Jahrzehnten wurde der DRV aber sämtliche Urkunden (auch die Geburtsurkunden + Heiratsurkunde) eingereicht. Eine Sterbeurkunde meines Opas wurde der DRV nun ebenfalls zugeschickt. In dieser Urkunde sind meine Oma und Opa als Eheleute angegeben. Die Frage, die sich uns nun stellt, ist, ob die Sterbeurkunde ausreicht oder tatsächlich die Geburtsurkunden + Heiratsurkunde nötig sind? Ich hoffe jemand hat vlt. ähnliches erlebt oder kennt eine Antwort zu meiner Frage. Vielen Dank im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom96,

wenn die Heiratsurkunde nicht mehr vorliegt, sollte eine Sterbeurkunde mit Heiratsvermerk grundsätzlich als Nachweis über die Witweneigenschaft ausreichen.

Sollte der zuständige Rentenversicherungsträger wegen der Eheschließung im Ausland weitere Nachweise benötigen, wird er diese bei Ihnen anfordern. In diesem Falle sollte auch eine Abschrift über die (Nach-)Beurkundung im Eheregister (früher: Auszug aus dem Familienbuch) des zuständigen deutschen Standesamtes ausreichend sein.

Möglicherweise liegen ja auch noch die in der Vergangenheit eingereichten Unterlagen vor. Das können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

Ein Grund, bereits vorgelegte Geburtsurkunde erneut anzufordern, dürfte nicht bestehen.

Der einfachste Weg, um herauszufinden, ob und ggf. welche Unterlagen möglicherweise noch nachgereicht werden müssen, ist, direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nachzufragen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

Siehe hieram 17.01.2022 | 11:31
Hallo Tom, der 'einfache Weg' wäre doch, bei der zuständigen DRV direkt anzurufen und zu fragen, ob es einen Vermerk über die seinerzeit eingereichten Urkunden gibt bzw. diese evtl. dort sogar abgespeichert sind und ob das als Nachweis reicht. Ansonsten gibt es seit 2019 eine europäische Verordnung, die die Beschaffung von Urkunden vereinfachen soll, Informationen dazu finden Sie hier: https://e-justice.europa.eu/551/DE/public_documents?pk_source=go… Und was sonst noch alles für den Witwenrentenantrag benötigt wird, finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-K… Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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