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Experten-Antwort

Hinterbliebenenrente und Minijob

von Kerstin G23.02.2011 | 10:28
2798 Ansichten
6 Antworten
Hallo, wir beabsichtigen eine Rentnerin für Bürotätigkeiten auf Minijobbasis einzustellen. Für diese Tätigkeiten soll sie ca. 200 Euro im Monat bekommen. Das Problem ist allerdings, dass sie Hinterbliebenenrente bekommt und da sind die Freibeträge so gering. Genaue Zahlen kenne ich allerdings nicht. Sofern die Hinterbliebenenrente gekürzt wird, möchte sie den Job nicht machen, was ja nachzuvollziehen ist. Wie verhält es in diesem Fall genau. Ich verstehe es so dass die Rente + der Minijob nicht mehr als 718,08 Euro übersteigen dürfen und wie wird dann gekürzt? Danke MfG

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 23.02.2011 | 10:52

Hallo Kerstin G,

neben der Hinterbliebenenrente bezogenes Einkommen wirkt sich nicht aus, wenn der Freibetrag von derzeit 718,08 € nicht überschritten wird. Sie schreiben:"Ich verstehe es so dass die Rente + der Minijob nicht mehr als 718,08 Euro übersteigen dürfen...".

Die Hinterbliebenenrente selbst wird dabei nicht angerechnet.

Sollte die Rentnerin noch eine eigene Rente beziehen, sind Rente und Minijob zusammen zu zählen. Vom Freibetrag übersteigenden Einkommen werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet .

Experten-Antwortam 23.02.2011 | 13:21

Hallo Kerstin G,

meine Berechnung würde sich wie folgt darstellen:

1000 € (Gesamteinkommen) - 718,08 € (Freibetrag) = 281,92 €.

Davon 40 %: 281,92 € X 0,4 = 112,77 € (anzurechnendes Einkommen).

300 € - 112,77 € = 187,23 €

Experten-Antwortam 24.02.2011 | 13:37

Nur der Bezug einer Vollrente wegen Alters führt zur generellen Versicherungsfreiheit. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit natürlich möglich.

3 Antworten

Kerstin Gam 23.02.2011 | 11:11
Danke für die schnelle Antwort: Ich will mit einem einfachen Rechenbespiel nochmal nachfragen, ob ich es richtig verstanden habe! Altersrente 800,00 € Minijob 200,00 € gesamt 1000,00 € abzgl. Freibetrag 718,08 € Differenz 281,92 € davon 40 % 169,15 € Witwenrente 300,00 € abzgl. 40 % 169,15 € macht gekürzte Witwenrente von 130,85 € D.h. sie würde für 30,85 € arbeiten gehen. Habe ich das richtig gerechnet? Danke MfG
Keith Moonam 23.02.2011 | 14:23
Ergänzend möchte ich noch anfügen, daß sie die 200 EUR aus dem Minijob durch den Verzicht auf die RV-Freiheit (sog. Aufstockung) für die Einkommensanrechnung auf 120 EUR reduzieren können. Bei einem Verzicht auf die RV-Freiheit werden von den ursprünglichen 200 EUR pauschal 40 % abgezogen, was das hieraus anzurechnende Einkommen auf 120 EUR vermindern würde, und das bei einem tatsächlichen Aufwand von bescheidenen 9,80 EUR eigenem Beitragsaufwand.
Feliam 23.02.2011 | 15:17
Auf die Versicherungsfreiheit im Minijob kann nur bei Bezug einer Teilrente verzichtet werden, der Bezug einer Vollrente führt generell zur Versicherungsfreiheit.
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