Hallo Kerstin G,
neben der Hinterbliebenenrente bezogenes Einkommen wirkt sich nicht aus, wenn der Freibetrag von derzeit 718,08 € nicht überschritten wird. Sie schreiben:"Ich verstehe es so dass die Rente + der Minijob nicht mehr als 718,08 Euro übersteigen dürfen...".
Die Hinterbliebenenrente selbst wird dabei nicht angerechnet.
Sollte die Rentnerin noch eine eigene Rente beziehen, sind Rente und Minijob zusammen zu zählen. Vom Freibetrag übersteigenden Einkommen werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet .
Hallo Kerstin G,
meine Berechnung würde sich wie folgt darstellen:
1000 € (Gesamteinkommen) - 718,08 € (Freibetrag) = 281,92 €.
Davon 40 %: 281,92 € X 0,4 = 112,77 € (anzurechnendes Einkommen).
300 € - 112,77 € = 187,23 €
Nur der Bezug einer Vollrente wegen Alters führt zur generellen Versicherungsfreiheit. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit natürlich möglich.
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