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Experten-Antwort

Hinterbliebenenversorgung (Beamtenwitwer), Witwenrente , eigene Rente und Hinzuverdienst

von Leroy16.08.2022 | 17:42
361 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Alle, ich habe da mal eine Frage und hoffe das Ihr mir etwas helfen könnt. Es geht um die Anrechnung einer geringfügigen Beschäftigung oder ob sich lohnt noch nebenbei arbeiten zu gehen. Witwen und Hinterbliebenenversorgung nach alten Recht. Jahrgang verstorbene 1947 Jahrgang Rentner 1953 Eheschließung vor 1973 Aktuelles Einkommen des Rentners ca: Witwenrente 470 Eigene Rente 240 Hinterbliebenenversorgung 2500 Darf der Rentner (Regelalter erreicht) in diesem Fall noch einen 450/520€ Job annehmen oder wird dieser abgezogen bei einer der Renten / Versorgungen? Die Freigrenze für die Anrechnung bei der Witwenrente müsste ja 950€ sein? und diese würde ja bei 240 +520 € nicht überschritten. Die Hinterbliebenenversorgung als Beamtenwitwer wird hier ja nicht angerechnet? Bei der Hinterbliebenenversorgung als Beamtenwitwer werde ja wenn ich richtig informiert bin nur Tätigkeiten im öffentlichen Dienst angerechnet? Falls noch Infos fehlen sollten bitte einfach kurz schreien dann füge ich diese noch hinzu. Danke Gruss de Leroy

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

die Antwort von W*lfgang kann ich bestätigen und habe ihr nichts hinzuzufügen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Leroyam 16.08.2022 | 17:43
Falls es wichtig ist, 4 Kinder
hallo.am 16.08.2022 | 19:02
Hallo. Mit der Anrechnung sehe ich es auch so wie Du geschrieben hast. Nur trotzdem bei der Versorgungsdienststelle melden.
W°lfgangam 16.08.2022 | 19:16
Hallo Leroy, ist Beamtenversorgung für Hinterbliebene. Daher bitte - wie oben erwähnt - bei der Dienststelle/die die Versorgung zahlt, nachfragen. Hinweise zur Einkommensanrechnung finden Sie beispielsweise hier (§53 ff.), eine individuelle Nachfrage ist die bessere Lösung: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/ Für die eigene/gesetzliche Witwenrente "Witwenrente 470 Eigene Rente 240" besteht keine Gefahr der Anrechnung/Kürzung, da hier die Freibetragsgrenze von mtl. 951 € (Westwert) durch einen Minijob nicht überschritten wird. Gruß w.
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