Hallo Zaubermaus,
wenn Ihnen der Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente für die Monate April bis Juni 2025 bereits ausgezahlt wurde, wird Ihnen die laufende Hinterbliebenenrente ab dem Juli 2025 nicht vor dem entsprechenden Monat ausgezahlt. Sofern es sich um eine nachschüssige Zahlung handelt, erfolgt die erste Auszahlung der Rente Ende Juli. Bis dahin sollte der Bescheid durch die Rentenversicherung erteilt worden sein. Falls nicht, kontaktieren Sie bitte erneut Ihren Rentenversicherungsträger.
Sie können sich an das für Sie zuständige Sozialamt wenden um abzuklären, ob Sie von dort Ansprüche auf Leistungen haben für die Zwischenzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wieder mal ein unberechtigtes Gejammer in einem anonymen Forum, über das man außerhalb der Anonymität ausgelacht würde. Peinlich!
Kurzfristig ist das Problem sicher nicht lösbar, denn die Rente bis einschließlich Juni haben Sie bereits bekommen.
Ist nicht das Problem des Staates wenn Sie diese Rente bereits heute (am 03.06.) aufgebraucht haben. Und die Juli Rente wird ohnehin erst am 31.07. -also in knapp 2 Monaten fällig sein.
Wenn Sie kein Geld haben müssen Sie sich ans örtliche Sozialamt wenden.
Wenden Sie sich SOFORT (!) an Ihr zuständiges Sozialamt.
Sie können sich auch an Ihre zuständige Renten-Sachbearbeitung wenden, aber da kann Ihnen, wenn überhaupt, sehr wahrscheinlich nicht auf die Schnelle (also sofort) geholfen werden.
Und eine Wohnung verliert man nicht sofort, wenn es zu einem Mietrückstand kommt. Dafür gibt es gar keine rechtliche Handhabe.
Hallo Zaubermaus,
wenn Ihnen der Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente für die Monate April bis Juni 2025 bereits ausgezahlt wurde, wird Ihnen die laufende Hinterbliebenenrente ab dem Juli 2025 nicht vor dem entsprechenden Monat ausgezahlt. Sofern es sich um eine nachschüssige Zahlung handelt, erfolgt die erste Auszahlung der Rente Ende Juli. Bis dahin sollte der Bescheid durch die Rentenversicherung erteilt worden sein. Falls nicht, kontaktieren Sie bitte erneut Ihren Rentenversicherungsträger.
Sie können sich an das für Sie zuständige Sozialamt wenden um abzuklären, ob Sie von dort Ansprüche auf Leistungen haben für die Zwischenzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ich verstehe nur nicht,wieso der EDV Fehler noch nicht behoben worden ist durch das IT Team nach 6Wochen Erst dann kann der Antrag bearbeitet werden.
Nein die Hinterbliebenenrente wird mit meiner Rente jeden Monats Anfang zusammen überwiesen.Das hängt mit dem Renteneintritt meines Mannes zusammen
Das sehe ich nicht so zumal eine generalisierte Angststörung vorliegt ,die im allgemeinen den Alltag erschwert und alle Bereiche beinhaltet.Also auch Angst vor Wohnungsverlust und existenziellen Problemen.Das geht schneller als man denkt durch Scheidung oder Tod des Partners.Das jemand andere Menschen beurteilt ohne die Hintergründe zu kennen,das finde ich lächerlich.
Von was hätte ich den Bestattung 4.500 und Zuzahlungen für Krankentransport zur Chemo 1800,00.
bezahlen sollen...
Von Vorschuss natürlich.
Selbst Personen des Mittelstandes (Dipl.Ing.Dipl.Sozialpaegogin) haben nicht immer ausreichende Rücklagen.
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