Das Gericht geht offensichtlich davon aus, dass Ihre Erwerbsfähigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Klageerhebung noch nicht so gemindert war, dass Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Das Gericht hat zwar registriert, dass eine weitere Krankheit hinzugetreten ist. Allerdings kann es zum derzeitigen Zeitpunkt offensichtlich nicht einschätzen, ob diese Erkrankung nun zur vollen oder teilweisen Erwerbsminderung führt. Um die Kosten gering zu halten, wird Ihnen die Klagerücknahme angeboten.
Es ist die Aufgabe der Rentenversicherung auf Ihren erneuten Antrag hin zu prüfen, ob der Tatbestand der Erwerbsminderung gegeben oder beispielsweise durch eine Reha zu beheben ist.