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Experten-Antwort

Hinzuverdienen bei Erwerbsminderungsrente - erneute Berechtigungsprüfung?

von Josef14.02.2022 | 16:24
136 Ansichten
2 Antworten

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Wenn ich bei voller Erwerbsminderungsrente einen Job ausführe, bei dem ich die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreite, könnte die Rentenversicherung dann trotzdem auf die Idee kommen, den Anspruch meiner Rente noch einmal neu zu prüfen? (Nach dem Motto: er kann ja 3 Stunden arbeiten, lassen wir von einem Arzt mal prüfen, ob er möglicherweise auch 4 oder mehr arbeiten könnte.)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.02.2022 | 10:09

Hallo Josef,

eine mögliche Überprüfung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist nicht an die Ausübung einer Beschäftigung gebunden. Auch Rentenbezieher einer dauerhaften vollen Erwerbsminderungsrente ohne Ausübung einer Beschäftigung können überprüft werden. Eine Überprüfung hängt immer vom individuellen Einzelfall ab.

1 Antworten

Peter T. am 14.02.2022 | 18:31
Allgemein wird bei einem Hinzuverdienst unter 450 € mntl. nicht erneut geprüft. Ob das ihr zuständiger Renten Träger trotzdem tut oder er es sowieso z. B. alle paar Jahre tut, kann hier niemand rechtsverbindlich beantworten. Grundsätzlich kann er immer eine Nachprüfung anberaumen, auch bei unbefristeten EMR und auch ohne zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme. Wenn Sie UNTER den 3 STUNDEN täglich bleiben, sollte aber alles gut sein. Alles andere, (wie aber auch dies), ist eine Einzelfallentscheidung. Da man mit dem Mindestlohn (und höchtsbes 450 €) aber deutlich weniger wie 15 Stunden die Woche arbeiten geht, wird dort zumeist nicht geprüft. Ich kann nur raten, wenn Sie einen geeigneten Platz finden, ihn auch anzunehmen und nicht abzulehnen, als Angst vor einer Überprüfung. Ich gehe auch etwas arbeiten und es war nie ein Problem. Arbeiten kann Ihnen sehr viel bringen, auch ein paar Stunden... Viel Erfolg.
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