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Experten-Antwort

Hinzuverdienen trotz Rente

von Petra02.11.2023 | 09:53
184 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, nächstes Jahr erhalte ich meine Rente mit 63. Darf ich ca. 100,-- Eur. monatl. durch Hundebetreuung dazuverdienen ohne es steuerlich anzumelden? Bzw. was muss ich tun, welche finanziellen Kosten kämen auf mich zu? Lieben Dank für Ihre Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.11.2023 | 10:42

Bitte mit dem Finanzamt, Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein klären.

4 Antworten

Steuerexperteam 02.11.2023 | 10:05
Steuerfrei ist gar nichts. Beim Finanzamt müssen Sie Ihren Verdienst angeben bei der Rentenversicherung nicht.
Kein Steuerforum!am 02.11.2023 | 10:25
Zum 1000.mal. Dies ist ein Renten- und kein Steuerforum. Steuerrechtliche Fragen beantworten Ihr Finanzamt, ein Steuerberater, ein Lohnsteuerhilfeverein oder bei Eigenrecherche auch entsprechende Seiten mit Steuerinformationen im Internet.
Kommt drauf anam 02.11.2023 | 10:56
Dabei dürfte es sich rechtlich um einen Minijob (520 Euro-Job) handeln. Wenn dieser angemeldet wird bei der Minijobzentrale, fallen für den Arbeitnehmer keine Steuern darauf an. Meistens hat der Arbeitgeber (in Ihrem Fall also vermutlich der oder die Hundebeitzer) aber "keine Lust", das zu tun und möchten das lieber "schwarz" bezahlen. Dann handelt es sich allerdings schlicht um Schwarzarbeit mit allen damit verbindenen Risiken (z.B. keine Unfallversicherung beim Hundeausführen, was im Fall des Falles sehr teuer werden kann). Wenn Sie diese Arbeit ehrenamtlich machen, zum Beispiel als Helferin bei einem gemeinnützigen Tierschutzverein, können in der Regel Aufwandsentschädigungen bis zu einer Höhe von 840 Euro jährlich als "Ehrenamtspauschale" steuerfrei bleiben. Das dann aber mit der entsprechenden Einrichtung klären.
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