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Zur Experten-Antwort springenHallo Winter,
bis zum 30.06.2017 gilt noch das alte Recht, daher sind die Hinzuverdienstgrenzen monatlich zu prüfen. Das heißt, der im Kalendermonat erzielte Hinzuverdienst ist den monatlichen Hinzuverdienstgrenzen gegenüberzustellen. Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt 450,00 €.
Das Hinzuverdienstrecht wird jedoch zum 01.07.2017 geändert und soll nun mehr Flexibilität ermöglichen.
Nach der neuen Rechtslage ergibt sich eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto. Der übersteigende Teil des Hinzuverdienstes wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Hierzu wird ein Hinzuverdienstdeckel ermittelt: Liegt die Summe aus gekürzter Rente und Hinzuverdienst über höchstem Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre, wird der entsprechende Teil des Hinzuverdienstes zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.
Ein Zwölftel des über der Grenze/dem Deckelliegenden Jahreshinzuverdienstes wird auf die Monatsrente angerechnet. Wegen der Jahresbetrachtung gilt dies auch in Monaten, in denen kein Hinzuverdienst erzielt wird.
Zum Verständnis noch ein kleines Beispiel:
- Hinzuverdienst in Höhe von 800 Euro im Monat, d. h. jährlich 9.600 Euro für die Zeit vom 1. Juli bis 30. Juni
- Rentenhöhe vor Kürzung 900 Euro im Monat
- Berechnung der gekürzten Rente:
9.600 Euro -6.300 Euro = 3.300 Euro
40 Prozent von 3.300 Euro = 1.320 Euro
1.320 Euro / 12 = 110 Euro
900 Euro –110 Euro = 790 Euro gekürzte Rente
- Prüfung Hinzuverdienstdeckel: 790 Euro Rente + 800 Euro Hinzuverdienst = 1.590 Euro
höher als das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre?
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