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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Martin04.08.2019 | 21:36
107 Ansichten
2 Antworten

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Seit 1999 wird eine Rente wegen voller Etwerbsminderungsrente-mit Zurechnungszeit bis 2014- bezogen und der Hinzuverdienst ist jährlich 25.300 Eur. Wenn diese Rente mun in eine Altersrente für Schwerbehinderte umgedeutet wird, weil diese höher wäre, welche höchsten Entgeltpunkte der letzten 15 Jahre werden beim Hinzuverdienst berücksichtigt ? Wird es von der Erwerbsminderungsrente übernommen oder zählen die letzten 15 Jahre vor der Altersrente-dann Zurechnungszeit mit Entgeltpunkte aus dem Verdienst- ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

wie Jonny bereits geschrieben hat, sind die letzten 15 Jahre vor Beginn der Altersrente maßgebend. Eine Übernahme des besten Wertes aus den 15 Jahren vor der EM-Rente erfolgt nicht. Maßgeblich sind bei Ihnen also die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit (die dann zur Anrechnungszeit wird) bzw. aus dem beitragspflichtigen Hinzuverdienst neben der EM-Rente (falls höher).

Gerade im Hinblick auf den Hinzuverdienst kann es also durchaus vorteilhaft sein, weiter die Rente wegen EM zu beziehen. Ich empfehle Ihnen, sich das Ganze einmal von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell durchrechnen und sich ausführlich beraten zu lassen.

Übrigens: Die EM-Rente wird nicht in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen "umgedeutet". Wenn Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln wollen, müssen Sie diese Altersrente extra beantragen. Ansonsten wird die EM-Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt und erst dann in eine Regelaltersrente umgewandelt.

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1 Antworten

Jonnyam 04.08.2019 | 21:39
Siehe § 34 Abs. 3a SGB VI "aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Beginn der ersten Rente wegen Alters"
Deutsche Rentenversicherung
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