Hallo Martin,
wie Jonny bereits geschrieben hat, sind die letzten 15 Jahre vor Beginn der Altersrente maßgebend. Eine Übernahme des besten Wertes aus den 15 Jahren vor der EM-Rente erfolgt nicht. Maßgeblich sind bei Ihnen also die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit (die dann zur Anrechnungszeit wird) bzw. aus dem beitragspflichtigen Hinzuverdienst neben der EM-Rente (falls höher).
Gerade im Hinblick auf den Hinzuverdienst kann es also durchaus vorteilhaft sein, weiter die Rente wegen EM zu beziehen. Ich empfehle Ihnen, sich das Ganze einmal von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell durchrechnen und sich ausführlich beraten zu lassen.
Übrigens: Die EM-Rente wird nicht in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen "umgedeutet". Wenn Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln wollen, müssen Sie diese Altersrente extra beantragen. Ansonsten wird die EM-Rente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt und erst dann in eine Regelaltersrente umgewandelt.