Ich gehe davon aus, dass Sie eine Altersrente vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze beantragen werden. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.
Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlichen Bürgermeistern sind bis zum 30.09.2017 (Übergangsregelung) nur in der Höhe als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in der sie einen konkreten Verdienstausfall ersetzen. Der Ersatz eines Verdienstausfalls kann vorliegen, wenn neben dem Ehrenamt noch eine andere (nicht ehrenamtliche) Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Ist dies nicht der Fall, ist davon auszugehen, dass durch die Aufwandsentschädigung kein Verdienstausfall ersetzt wird. Die Aufwandsentschädigung ist dann nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Ab dem 01.10.2017 ist die Aufwandsentschädigung in der Höhe Hinzuverdienst, in der sie als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen anzusehen ist.