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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Albert1012.05.2016 | 12:29
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2 Antworten

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Hallo ! Ich beabsichtige demnächst in Altersrente zu gehen. Meine Tätigkeit als Angestellter werde ich zum Rentenbeginn natürlich aufgeben. Nebenher bin ich aber als ehrenamtlicher Bürgermeister unseres kleinen Dorfes tätig indem ich eine Aufwandsentschädigung erhalte, ich bin nun der Meinung das diese Einnahme aufgrund Ehrenamt nicht als Hinzuverdienst gewertet wird. Liege ich da richtig ? P.S. die Entschädigung liegt bei ca 900 Euro mtl.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich gehe davon aus, dass Sie eine Altersrente vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze beantragen werden. Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.

Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlichen Bürgermeistern sind bis zum 30.09.2017 (Übergangsregelung) nur in der Höhe als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, in der sie einen konkreten Verdienstausfall ersetzen. Der Ersatz eines Verdienstausfalls kann vorliegen, wenn neben dem Ehrenamt noch eine andere (nicht ehrenamtliche) Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Ist dies nicht der Fall, ist davon auszugehen, dass durch die Aufwandsentschädigung kein Verdienstausfall ersetzt wird. Die Aufwandsentschädigung ist dann nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.

Ab dem 01.10.2017 ist die Aufwandsentschädigung in der Höhe Hinzuverdienst, in der sie als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen anzusehen ist.

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1 Antworten

****am 12.05.2016 | 13:59
Hallo Albert10, nur der steuerfreie Anteil der Aufwandsentschädigung ist kein Hinzuverdienst, der steuerpflichtige Teil schon. Ein Blick in den letzten Steuerbescheid bringt Klarheit! Folgender Link ist da hilfreich http://raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=SGB4_14AU…
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