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Hinzuverdienst

von Frau Kötz06.01.2016 | 19:40
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4 Antworten

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Guten Abend, ich habe diese Frage bereits im Dezember gestellt und möchte sie ergänzen. Ich arbeite z. Zt. als Rentner vor der Regelaltersgrenze als Aushilfe auf 450€ Basis. Mein Arbeitgeber möchte mir zu einem besonderen Anlass Aktien im Wert von ca. 150€ schenken. Wäre das Rentenschädlich? Es handelt sich dabei um einen geldwerten Vorteil, der allerdings nach dem Einkommensteuergesetz §3 Punkt 39 bis 360 € steuerfrei ist. Die 2x malige Überschreitung um das doppelte im Jahr möchte ich hierbei einmal außer Acht lassen. Ich möchte nur wissen, ob diese Aktien als Einkommen nach SGB Hinzuverdienst i. S. d. § 96a SGB VI gelten würden. Ich konnte dort über Aktien nichts finden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Kötz,

grundsätzlich handelt es sich bei dem geldwerten Vorteil aus der Überlassung von Aktien auch um Arbeitslohn, der als Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist - soweit der geldwerte Vorteil steuerpflichtig und als Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist.

Ist Vorteil aber steuerfrei nach § 3 Nr. 39 EStG - wie das bei Ihnen ja nach Ihrer Schilderung der Fall ist -, gehört er regelmäßig nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV).

In Ihrem Fall würde daher der Wert aus den Aktien nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt werden.

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3 Antworten

Garstigam 06.01.2016 | 19:54
Das interessiert hier keine Sau. Hau ab!
Konrad Schießlam 06.01.2016 | 20:08
Die Antwort passt zu den Namen des Users.
W*lfgangam 06.01.2016 | 20:31
Hallo Frau Kötz, die Antwort im Dez war doch eindeutig, wenn Sie dem Link (Aktien werden im ersten/zweiten Absatz erwähnt) gefolgt sind. Ergänzen lässt sich das noch um die Liste, was Arbeitsentgelt ist, Aktien stehen ganz oben: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Letztendlich geht es bei diesem 'Monopoly-Geld' darum, das Sie es jederzeit in bare Münze umsetzen können, insofern wird das normale Arbeitsentgelt schlicht erhöht. Gruß w.
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