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Hinzuverdienst

von bonobo26.01.2008 | 13:27
1559 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Situation: Rentner mit 63 Jahren hat noch 2 Betriebsrenten aus einer Direktzusage des der früheren Arbeitgeber (zusammen ca. 150,- €). Hinzu kommen Pachteinnahmen aus einem verpachteten Weinbaubetrieb jährlich 3500,-€. Er bezieht eine Rente (Vollrente wg. Alters, keine Teilrente wg. Erwerbsminderung) in Höhe von 1250,- €. Was wird als Hinzuverdienst bezeichnet? Also was gehört alles dazu? Wieviel darf der Rentner mit 63 und einer Rente von 1250,- überhaut dazu verdienen (rentenunschädlich)? Zählen auch andere Renten als Hinzuverdienst?

5 Antworten

Michael1971am 28.01.2008 | 15:01
die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze beträgt seit 01.01.2008 400 EUR. Von den von Ihnen angeführten Einnahmen käme allenfalls die Pachteinnahme als Hinzuverdienst in Betracht. Maßgeblich ist hierbei die steuerrechtliche Behandlung. Wurde demnach z.B. bei einem früher selbst bewirtschafteten Betrieb die Betriebsaufgabe ggü. dem Finanzamt noch nicht erklärt, sind die Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu versteuern. Die Pachteinnahme ist dann ggf. Arbeitseinkommen i.S. § 34 SGB VI i.V.m. § 15 Abs. 1 SGB IV. Bei Anwendung § 13a EStG und Unterschreiten von 25 Prozent der Mindestgröße bzw. Versteuerung als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung liegt kein Arbeitseinkommen i.S. § 34 SGB VI vor. Bei Anwendung § 13a EStG und Restflächen über 25 Prozent der Mindestgröße ist als Arbeitseinkommen nicht das im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesene Arbeitseinkommen als Hinzuverdienst maßgeblich, sondern der von der LAK festgelegte Einheitswert. Dieser kann höher sein, als das zu versteuernde Einkommen.
Hinzuverdienstrentneram 29.01.2008 | 08:48
Zitat:"die rentenunschädliche Hinzuverdienstgrenze beträgt seit 01.01.2008 400 EUR." Ach ja? Ich dachte 355.- €??? Wo kann ich das bestätigt bekommen??? Danke
Rosannaam 29.01.2008 | 10:33
Die Hinzuverdienstgrenze beträgt NOCH mtl. brutto 355,- EUR. Ob sie auf 400,- EUR angehoben wird, ist noch nicht gesetzlich beschlossen. Siehe auch die vielen entsprechenden Beiträge der letzten Wochen!
Karinaam 29.01.2008 | 12:53
Bekomme ab März 2008 Altersrente,die mir für meinen Lebensunterhalt nicht ausreicht. Möchte einen Minijob (400€) ausüben,lt. meines Rentenbescheides darf ich nur 355€ hinzuverdienen,bin total verunsichert was kann ich mit meinem zukünftigen Arbeitgeber vereinbaren?
Michael1971am 29.01.2008 | 14:40
Ist gestern gesetzlich beschlossen worden:-)
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