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Hinzuverdienst "neu" 400,- € ?

von Dana06.03.2008 | 12:38
1501 Ansichten
21 Antworten
Hallo Experten und andere User (Experten) Ich weiß, dass man als Rentner vor dem 65.Lj. seit 01.01.2008 400,- EURO dazu verdienen darf. Das habe ich hier schon mitbekommen. Aber wenn jetzt jemand schon in Rente ist (also noch einen "alten" Bescheid hat,wo z.B. 350,- oder 355,- steht), wie kann er/sie sicher sein, dass der Hinzuverdienst tatsächlich 400,- EURO beträgt??? Kann man eine schriftliche Bestätigung hierüber von der Rentenversicherung erhalten? Telefonisch sagen die ja, aber schriftlich? Ich möchte nichts falsch machen, deshalb frag ich mal hier. Vielleicht hat ja jemand schon was erfahren dazu? Vielen Dank Dana

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.03.2008 | 13:27

Seien Sie unbesorgt. Die 400,-EUR gelten ab Januar 2008 für alle !!! Rentner, egal ob "Neurentner" oder "Altrentner".

Selbstverständlich können Sie sich dies aber, um auf Nummer sicher zu gehen, schriftlich von Ihrem Rentenversicherungsträger bestätigen lassen.

20 Antworten

Heinericham 06.03.2008 | 13:05
Natürlich können Sie sich das schriftlich bestätigen lassen. MfG
hasiam 06.03.2008 | 13:17
der zuständige Erzbischof ihrer Diöze gibt es ihnen schriftlich oder auch gemalt... ei, ei... hasi
Rosannaam 06.03.2008 | 13:18
Im Fall der Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze von 355,- € auf 400,- € betrifft dies auch "Bestandsrentner", auch wenn im Rentenbescheid, der vor Ende Februar/Anfang März 2008 noch erteilt wurde, die alte Hinzuverdienstgrenze aufgeführt ist. Also es sind GANZ SICHER 400,- €! Sie können sich dies aber auch schriftlich vom RV-Träger bestätigen lassen, was m.E. aber wirklich nicht UNBEDINGT erforderlich ist. MfG Rosanna.
Danaam 06.03.2008 | 13:22
was soll denn das? Sie wurden wohl auch mit dem Klammerbeutel gepudert oder was? Idiot!
Danaam 06.03.2008 | 13:30
ja stimmt. Hab schon gemerkt, dass einige zuviel Zeit haben... Gott sei Dank ist bald Ostern und dieses Jahr, denke ich, gönne ich mir mal einen "hasi"!!!
Rosannaam 06.03.2008 | 13:24
Es gibt leider einige dieser Sorte hier im Forum. :-(( Am besten ignorieren.
Danaam 06.03.2008 | 13:23
vielen Dank. Es ist ja nur zur Sicherheit, auch wenn es nicht unbedingt sein muss. man hört und liest ja immer wieder die dollsten Geschichten... Grüße Dana
Danaam 06.03.2008 | 13:28
ok, nun bin ich doch etwas beruhigter. Dank an alle (ausser hasi)und einen schönen Tag noch. Dana
Knut Rassmussenam 06.03.2008 | 13:30
Das kann der Rententräger erst bestätigen, wenn das Gesetz in Kraft ist. Also erst die Veröffentlichung um Bundesgesetzblatt abwarten. Morgen könnte es soweit sein http://frei.bundesgesetzblatt.de/index.php?teil=I&jahr=2008…
Wolfgangam 06.03.2008 | 13:57
Seit Ende Februar steht es als Presseveröffentlichung auf allen Internetseiten der DRV. Ich habe es auch schriftlich, wer einen Abdruck haben will ... ;-) Gruß w.
Schadeam 06.03.2008 | 13:33
bitte glauben Sie die Antworten und sehen von einer schriftlichen Bestätigung ab- es steht so demnächst im Gesetz! Stellen Sie sich vor alle Rentner in D würden "sicherheitshalber" deswegen einen Brief schreiben - und jeder jammert über Verwaltungskosten, Bürokratie, etc. Auch so kann man Verwaltungen beschäftigen.
Knut Rassmussenam 06.03.2008 | 14:17
In Kraft ist es trotzdem noch nicht. Wer 100%ige Rechtssicherheit haben will, muss die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt abwarten. Auch wenn die RV bereits anderslautende Bescheide erteilt. Aber alle Vorredner (schreiber) haben schon recht. Es wird in Kraft treten. Lange genug hat man ja darauf hingewiesen, das Renter dumm sind und nicht lesen können. Diesen Sprachgebrauch haben sich auch die Politiker angeeignet.
wolfam 06.03.2008 | 14:35
"Alle Rentner" würden bestimmt keinen Brief schreiben, sondern nur die, die als Rentner eine Beschäftigung ausüben. Nach meiner Schätzung wären das höchstens fünf bis zehn Prozent aller Rentner. Oder?
Rosannaam 06.03.2008 | 16:05
Wenn Sie sich da mal nicht täuschen!!! Es arbeiten (mit Minijob) mit Sicherheit mehr Rentner als Sie denken. Auch Altersrentner vor 65. Den wenigsten reicht doch die Rente zum Leben. Ist ja auch nicht verwerflich, solange die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird. Ich finde es schon gut, wenn sich ein Rentner, BEVOR er arbeitet, bei der zuständigen Stelle, also dem RV-Träger nach dem Hinzuverdienst erkundigt. Zumal die Aufnahme einer -auch geringfügigen - Beschäftigung dann dem RV-Träger auch gemeldet werden muss. Vorsorge ist besser als Nachsorge. :-))
Danaam 06.03.2008 | 16:25
genau das war mein Gedanke! Ich bedanke mich für alle hilfreichen Beiträge. Dana
hasiam 06.03.2008 | 18:43
jensam 06.03.2008 | 19:06
die schonzeit ist vorbei, HASENJAGD! so dumme hasen gehören in die pfanne....
---am 06.03.2008 | 23:01
Frohe Ostern, guten Appetit
Danaam 07.03.2008 | 07:49
Oh du meine Güte, dieses Forum platzt ja vor psychisch kranken Usern. Sie sind nicht zufäälig verwand mit ?-? oder Ilsi? Sag mal sitzt ihr alle in der selben Klinik ein? Eine einfache Frage kann sowas auslösen? Lieber Hasi, ob "Männer" das mögen oder nicht, können Sie sicher nicht beurteilen. Dazu müssten Sie selbst erstmal erwachsen werden. Knalltüte!!! Aber es soll ja schon gute Prothesen geben für fehlende Manneskraft!!!
maureram 07.03.2008 | 12:31
Hosanna in der Höhe... halle luia maurer
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