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Hinzuverdienst

von sabira07.02.2008 | 09:31
1257 Ansichten
5 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo zusammen, ich habe meine teilweise EU-Rente seit Mitte Januar 08 rückwirkend ab. 01.04.2007. Die Nachzahlung kam somit in 01/08. Da mein Hinzuverdienst zu hoch war, ist nur die halbe Teilrenet gewährt worden. In Absprache mit meinem AG habe ich meine Arbeitszeiten reduzieren können, was mir natürlich gesundheitlich sehr engegenkommt.. Durch die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in 07/08 und 11/08 würde ich die Hinzuverdienstgrenze noch 2 mal überschreiten in 2008. Ist das möglich im Hinblick auf die Überschreitung in Januar 08 einmal wegen des zu hohen HInzuverdienstes und auch der REntennachzahlung in 01/08? Muss ich mit Komplikationen bei der Rentenzahlung rechnen? Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Ratlose Grüße sabira

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Nachzahlung der Rente in 01/2008 ist kein schädlicher Hinzuverdienst gem. § 96a SGB VI.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn in 07/2008 und 11/2008 die jeweilige Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird, sehen Sie das richtig.

3 Antworten

sabiraam 07.02.2008 | 09:44
Hallo, haben Sie vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Da die Nachzahlung nun nicht als Überschreiten zählt, und die Rente bis Januar 08 ja nur in halber Höhe gezahlt wurde, verstehe ich das richtig, dass somit nach Anpassung der Arbeitszeiten ab Februar 08 die Überschreitungen in Juli 2008 und November 2008 rechtmäßig sind? Entschuldigen Sie das nochmalige Nachfragen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfestellung sabira
sabiraam 07.02.2008 | 10:23
Hallo und nochmals vielen Dank, ja in diesen beiden Montaten wird die hinzuverdienstgrenze nicht über das Doppelte hinaus überschritten, so dass alles korrekt ist. nochmals ganz herzlichen Dank.
Rosannaam 07.02.2008 | 11:59
Noch ein Tipp: Teilen Sie Ihrem RV-Träger umgehend unter Vorlage einer Bescheinigung Ihres Arbeitgebers die Reduzierung Ihrer Beschäftigung ab .... mit, damit Ihnen auch umgehend wieder die teilw. EM-Rente in voller Höhe angewiesen werden kann. MfG Rosanna.
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