Hallo Maiki,
seit dem 1.1.2008 ist ein Hinzuverdienst von mtl. bis zu 400 EUR möglich, ohne dass sich dies nachteilig auf die Rente auswirkt. Die eigene Rentenhöhe spielt dabei keine Rolle. Sie sollten den Rentenversicherungsträger allerdings schriftlich über die Beschäftigungsaufnahme informieren und ebenfalls den Arbeitgeber benennen, bei dem Sie angestellt sind.