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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Robby01.04.2014 | 07:12
893 Ansichten
4 Antworten

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Moin, mit Jahrgang 09/1949 ist ja die Altersrente mit 65 + 2 Monate. Da ich schon 49 Jahre Beitragszahlung habe möchte ich als besonders langjährig Versicherter schon mit 65 in Rente gehen. Wie sieht es mit dem Hinzuverdienst in unbegrenzter Höhe aus ? Gleich möglich ab Rentenbeginn oder erst nach 65 + 2 Monate ? Gruss Robby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robby,

Jonas hat Ihnen schon die passenden Antworten gegeben. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Robbyam 01.04.2014 | 07:35
Danke für den Hinweis und noch einen schönen Tag Robby
Jonasam 01.04.2014 | 07:28
Hallo Robby, unbegrenzt hinzuverdienen dürfen Sie nach dem errecihen der Regelaltersgrenze. Im September 1949 geborene Versicherte erreichen diese mit 65 Jahren und 3 (nicht zwei) Monaten. Unbegrenzt hinzuverdienen können Sie also ab Januar 2015. MfG Jonas
Robbyam 08.04.2014 | 16:19
Moin, muss doch noch einmal auf dieses Thema kommen. Wenn man immer auf der Baisis Grundgehalt zuzüglich Provisionen gearbeitet hat ( Provisionen werden immer dann abgerechnet wenn das Produkt ausgeliefert bzw in Rechnung gestellt wurde ) könnte es also sein das z.B. im ersten Rentenmonat Provisionen zur Zahlung anstehen obwohl man gar nicht mehr für die Projekte aktiv gearbeitet hat. Müsste man dann alles was über 450.-€ pro Monat für die ersten 3 Monate nicht auszahlen lassen bzw. gibt es ja auch noch die 2 x 900.-€ Regel. Oder gibt es irgendeinen Nachweis den man erbringen muss um nachzuweisen das die Gelder noch aus Arbeitszeit vor Rentenbeginn zustehen ? Gruss Robby
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