Seit 1.1.2008 orientieren sich die Hinzuverdienstgrenzen an der monatlichen Bezugsgröße. Diese wird, wie auch aus dem Beitrag von Ani hervorgeht, zum 1.1. eines Jahres angepaßt. Damit erhöht sich auch Ihre individuelle Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen teilweiser Erwrbsminderung jeweils zum 1.Januar.