Bei einer Teilrente wegen Alters bestimmen ein Faktor, der dem Umfang der Teilrente zugeordnet ist, die Höhe der in den letzten drei Kalenderjahren vor dem erstmaligen Rentenbeginn erzielten Entgeltpunkte (mindestens 1,5 Entgeltpunkte) sowie die Bezugsgröße die Höhe der Hinzuverdienstgrenze. Die Werte und der Berechnungsweg ergeben sich aus dem Rentenbescheid.