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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Gast19.04.2018 | 10:34
348 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bekomme eine Altersrente im Moment noch vor Erreichen der Regelaltersrente. Ich habe einen Minijob (450,00 EUR) und übe eine Tätigkeit als Übungsleiter mit der sogenannten steuerfreien Übungsleiterpauschale aus. Sind diese Einkünfte als Übungsleiter auch relevant beim Hinzuverdienst? Ich dachte bisher immer, dass diese Pauschale kein Hinzuverdienst darstellt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.04.2018 | 11:59

Hallo User Gast,

die Einkünfte aus der sog. Übungsleiterpauschale sind kein Einkommen, dass bei einer vorgezogenen Altersrente berücksichtig werden muss. Auf den beigefügten Link

http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.1&a=true

wird hingewiesen. Der wichtigste Satz ist unten zitiert.

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen, wie zum Beispiel der Übungsleiterfreibetrag, sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 16 SvEV).

1 Antworten

Gästeam 19.04.2018 | 10:49
Um welche Altersrente geht es?
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