Laut Ihrer Anfrage haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hierfür gilt Folgendes:
Die Höhe Ihrer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist abhängig von den individuell errechneten Hinzuverdienstgrenzen. Bei "unzulässigem Überschreiten" der Hinzuverdienstgrenzen wird die Rente nur teilweise oder gar nicht mehr gezahlt. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steht Arbeitslosengeld dem Bezug von Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen gleich und ist daher als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Maßgebend ist nicht der Zahlbetrag des Arbeitslosengeldes, sondern das dem Arbeitslosengeld zu Grunde liegende monatliche Arbeitsentgelt (Bemessungsentgelt).