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hinzuverdienst

von Georg22.01.2010 | 18:57
2723 Ansichten
5 Antworten

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Hallo! Ich (63Jahre) beziehe seit 1.1.209 Rente nach Altersteilzeit, also Frührentner. Ich könnte nun meine Erfinderbeteiligungen aus meiner beruflichen Tätigkeit vor der Rente in Form einer Erfindervergütung ausgezahlt bekommen. Das Übersteigt aber deutlich den erlaubten Hinzuverdienst von €400/Monat. Wird diese einmalige Erfindervergütung auf die Rente angerechnet? Danke für die Hilfe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn die Tätigkeit als Erfinder bereits vor Rentenbeginn aufgegeben

wurde, sind einmalige Zahlungen aus dieser Tätigkeit nicht als Hinzuverdienst

bei Ihrer Altersrente wegen Altersteilzeit zu berücksichtigen, auch wenn diese

erst nach Rentenbeginn zur Auszahlung kommen.

Die Altersrente kann in diesem Fall weiter als Vollrente gezahlt werden.

4 Antworten

Fretchenam 22.01.2010 | 20:10
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Georgam 23.01.2010 | 21:21
Hallo! Irgendwie bekomme ich den Beitrag von Fretchen nich auf den Bildschirm! Gruß Georg
Georgam 23.01.2010 | 21:29
Ah! Jetzt hab ich´s! Aber das hilft wenig weiter. ERfindervergütungen sind schon Steuerlich ein Sonderfall. Zumal es bei mir überwiegend Anschrüche aus meiner beruflich aktiven Zeit sind!
Georgam 25.01.2010 | 16:53
Danke! Das hilft mir sehr weiter. Das Problem war, dass direkte Anfragen (Tel., Beratungsgespräch) bei der RV zu unterschiedlichen Aussagen geführt haben. Was den Hinzuverdienst angeht schein bei der RV sowieso ein rel. großes Informationschaos zu herschen. Also nochmal: Danke! Gruß Georg
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