Hallo mary,
im Regelfall wird bei selbständig Tätigen ein Zwölftel des Jahreseinkommens als monatlicher Hinzuverdienst angesetzt. Einkommen sind dabei die "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" laut Einkommensteuerbescheid.
Da Sie den Steuerbescheid für das laufende Jahr natürlich noch nicht vorliegen haben, reicht eine gewissenhafte Schätzung - am besten durch Ihren Steuerberater. Sofern Sie keinen Steuerberater dazu heranziehen wollen, können Sie dem Rentenversicherungsträger das erwartete Jahreseinkommen auch mit allen Ihnen vorliegenden Unterlagen (Honorarverträge, Steuerbescheid des letzten Jahres etc.) mitteilen - dann wird man Ihnen mitteilen, welche Angaben ggf. noch benötigt werden.
Es ist im Einzelfall auch möglich, dass Einkommen monatlich nachzuweisen.
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