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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von nix holger13.06.2012 | 19:52
1902 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wird die Rente wegen teilweiser Erwerbs- minderung und Leistung gesetzlicher Unfall- versicherung als Hinzuverdienst summiert, so daß man nur noch etwa 200€ hinzu- verdienen darf,danke.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.06.2012 | 11:50

Hallo nix holger,

der Bezug einer Unfallrente ist kein Hinzuverdienst. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und ggf. Krankengeld und Arbeitslosengeld gelten als Hinzuverdienst.

Gleichwohl gibt es bei einem zeitgleichen Bezug von Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Kürzungsvorschrift. Grundlage ist § 93 Sozialgesetzbuch VI.

Diese Ruhensberechnung kann der Anlage 7 des Rentenbescheides entnommen werden.

2 Antworten

zeldaam 13.06.2012 | 20:07
Hallo "Nix Holger", ich vermute mal, Sie beziehen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und außerdem noch eine Unfallrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ? Und Sie möchten nun wissen, ob die Unfallrente als Hinzuverdienst bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt ?? Wenn ich Ihre Frage richtig gedeutet habe, dann gilt das Folgende: Die Unfallrente ist kein Hinzuverdienst. Als Hinzuverdienst gelten Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen (aus selbständiger) Tätigkeit und außerdem noch bei einer teilweisen Erwerbsminderung Arbeitslosengeld und ggf. Krankengeld. (bei den beiden letztgenannten Einkommensarten jedoch nicht das ALG / KG selbst, sondern dessen "Bemessungsgrundlage") Die Unfallrente kann aber dazu führen, das die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung von vornherein gekürzt wird, wenn die Summe aus Erwerbsminderungsrente und Unfallrente einen bestimmten Grenzbetrag überschreitet. Ihre Hinzuverdienstgrenzen können Sie der Anlage 19 oder 21 Ihres Rentenbescheides entnehmen. MfG zelda
Sozialröchler?am 14.06.2012 | 05:16
Nein. Ihre Hinzuverdienstgrenzen können Sie den Anlagen des Rentenbescheides entnehmen oder aktuell bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfragen.
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