Hallo nix holger,
der Bezug einer Unfallrente ist kein Hinzuverdienst. Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und ggf. Krankengeld und Arbeitslosengeld gelten als Hinzuverdienst.
Gleichwohl gibt es bei einem zeitgleichen Bezug von Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Kürzungsvorschrift. Grundlage ist § 93 Sozialgesetzbuch VI.
Diese Ruhensberechnung kann der Anlage 7 des Rentenbescheides entnommen werden.