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Hinzuverdienst

von Elke Meister21.02.2011 | 11:13
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1 Antworten

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Ich arbeite z.Z. auf 400.- € / Monat- Basis und bekomme dazu noch 70.- € Fahrgeld.Also insgesamt 470.- € pro Monat. Wenn ich nun mit 60 Jahren in Rente gehen möchte, darf ich weiter auf 400.- € Basis plus 70.- € Fahrgeld arbeiten oder ist die Hinzuverdienstgrenze 400.- € ?

1 Antworten

-am 21.02.2011 | 14:31
Sehr geehrte Frau Meister, grundsätzlich gilt bei Rentenbezug vor der Regelaltergrenze (derzeit 65. Lebensjahr) eine Hinzuverdienstgrenze für Einkünfte aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen von 400,- € monatlich. Bei einer dauerhaften Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt können die 400,-€ zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden. Dabei ist zu beachten, dass die Überschreitung tatsächlich nur in zwei Monaten erfolgen darf. Unerheblich ist dabei, ob der volle Freibetrag ausgeschöpft wurde. Zu beachten ist außerdem, wenn zum Rentenbeginn regelmäßig die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, so wie in Ihrem Fall, dass sofort eine Teilrente in Höhe von 2/3 gezahlt würde. Die Frage ist jedoch welche Einkünfte anrechenbar sind. Dies regelt der § 14 Sozialgesetzbuch (SGB) IV, wonach Einkünfte nur anzurechnen sind, wenn sie der Steuerpflicht unterliegen. Die Steuerfreiheit für Fahrtkostenzuschüsse ist seit 01.01.2004 weggefallen, so dass diese voll der Steuerpflicht unterliegen und somit als Arbeitsentgelt anzurechnen sind. Es gibt aber die Moglichkeit vom Arbeitgeber den Fahrtkostenzuschuß nach § 40 Abs. 2 EStG zu pauschalisieren. In diesem Fall ist der Fahrtkostenzuschuss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ArEV kein Arbeitsentgelt. Ich würde Ihnen empfehlen beim Arbeitgeber nachzufragen, wie der Fahrtkostenzuschuss steuerlich abgerechnet wird. Unterliegt er dem steuerpflichtigen Einkommen, wird es bei der Rente angerechnet und Sie müßten Ihr Arbeitsentgelt inclusive Fahrtkostenzuschuss auf 400,-€ verringern, um die volle Altersrente zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen
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