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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von EM-Rentner15.10.2010 | 16:37
1591 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bekomme eine EM-Rente und darf ja bis zu 400 EURO mtl. dazu verdienen. Zählen beim Hinzuverdienst auch die Nacht - und Sonntagszulagen mit ? Oder sind diese unschädlich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 14 und § 17 Sozialgesetzbuch IV zählen zum Arbeitsentgelt alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Auch steuerfreie Nacht- und Sonntagszuschläge zählen seit dem 01.07.2006 zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit sie auf einem Grundlohn von mehr als 25,00 Euro je Stunde beruhen.

Als Hinzuverdienst ist beim Arbeitsentgelt allerdings der tatsächliche gezahlte Bruttobetrag

-einschl. aller beitragspflichtigen Zuwendungen- anzusetzen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

RFnam 15.10.2010 | 18:25
Entscheidend ist allein der Bruttobetrag, der vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale gemeldet wird. Wie sich dieser Betrag zusammensetzt ist für die DRV uninteressant. Es dürfen aber nicht mehr als 400,00 EUR pro Monat sein (2x im Jahr sogar 800,00 EUR für Urlaubs- und Weihnachtsgeld).
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