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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Sam12.01.2022 | 08:29
106 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 01.08.2021 bin ich als besonders Langjährige Versicherte in Altersrente gegangen, d.h. mit 63 Jahren und 10 Monaten. Meine Frage ist nun,ich möchte eine 450€ Euro Stelle annehmen, im Pflegebereich! Kann ich dieses machen, ohne das mir die Rente gekürzt wird?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sam,

selbst wenn für 2023 wieder die übliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 EUR jährlich gilt (14x 450 EUR), kommt es in Ihrem Fall zu keiner Kürzung der Altersrente. Eine Hinzuverdienstgrenze gilt im Übrigen nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, die aus Ihrem Rentenbescheid hervorgehen müsste.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hinzuverdienst ist anzugeben. Dies ist eine Obliegenheitspflicht. Dies kann formlos unter Angabe der Versicherungsnummer beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

santanderam 12.01.2022 | 08:53
Für 2022 und 2021 gilt wie schon 2020 eine besonders großzügige Verdienstgrenze. Wer ein vorgezogenes Altersruhegeld erhält, darf bis zu 46.060 Euro brutto zur Rente hinzuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird.
Samam 12.01.2022 | 11:37
Muss ich den Hinzuverdienst melden? Wenn ja, wie und wo?
Berndam 12.01.2022 | 12:06
Beim zuständigen Rentenversicherungsträger, im Idealfall schriftlich. Wobei es zu keinem Nachteil kommen dürfte, wenn Sie dem nicht nachkommen.
P.S.am 12.01.2022 | 12:31
Wenn ja, wie und wo?
Beim zuständigen Rentenversicherungsträger, im Idealfall schriftlich. Wobei es zu keinem Nachteil kommen dürfte, wenn Sie dem nicht nachkommen.
Derartige Aussagen sollten Sie besser unterlassen. Im Rentenbescheid steht eine klare Mitteilungspflicht! Da gibt es auch keine unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten!
Jokeram 13.01.2022 | 16:12
Nein, die Hinzuverdienstgrenze gilt nur für ALtersrenten. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrenten gelten nach wie vor 6300,00Euro/Jahr.
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