Hallo Ludwig-Rentner,
davon ausgehend, dass Sie in Ihrer Beschäftigung aktuell in der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) pflichtversichert sind, bleibt diese Versicherungspflicht in der gKV bestehen. Beiträge sind dann aus dem Arbeitsentgelt und aus der Rente zu zahlen. Eine eventuelle KVdR-Pflichtversicherung greift erst nach Aufgabe der Beschäftigung.
Nähere Informationen können Sie im Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung nachlesen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ergänzend: AG und DRV ziehen jeder für sich KV/PV Beiträge je nach Gehalt, bzw. Rente ab. Falls Sie mit Rente und Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze für die KV liegen, können Sie zuviel bezahlte Beträge von der KV zurückfordern.
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