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Experten-Antwort

Hinzuverdienst ab Regelaltersrente

von Ludwig-Rentner17.07.2023 | 12:29
227 Ansichten
4 Antworten
Hallo! Ich kann dieses Jahr im November meine Regelaltersrente beantragen, nun bietet mir der Arbeitgeber für ein Jahr an länger zu arbeiten, d.h. Rente + Hinzuverdienst. Mir ist absolut nicht klar wie dann die Abgaben von Rente und Hinzuverdienst berechnet werden, Was passiert mit der Krankenkasse, bin ich dann in der KVdR pflichtversichert oder bedingt der Hinzuverdienst eine freiwillige Versicherung. wo gibt es zu diesem Thema eine gute Beschreibung/Erklärung ? Danke für Hinweise.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.07.2023 | 12:40

Hallo Ludwig-Rentner,

 

davon ausgehend, dass Sie in Ihrer Beschäftigung aktuell in der gesetzlichen Krankenversicherung (gKV) pflichtversichert sind, bleibt diese Versicherungspflicht in der gKV bestehen. Beiträge sind dann aus dem Arbeitsentgelt und aus der Rente zu zahlen. Eine eventuelle KVdR-Pflichtversicherung greift erst nach Aufgabe der Beschäftigung.

 

Nähere Informationen können Sie im Merkblatt Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und Pflegeversicherung nachlesen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

3 Antworten

Ateam 17.07.2023 | 12:36
Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen seit 1. Januar 2023 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei…
ThomasRam 17.07.2023 | 14:31
Ergänzend: AG und DRV ziehen jeder für sich KV/PV Beiträge je nach Gehalt, bzw. Rente ab. Falls Sie mit Rente und Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze für die KV liegen, können Sie zuviel bezahlte Beträge von der KV zurückfordern.
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