Hallo Enna,
setzen Sie sich schriftlich mit Ihren Rententräger in Verbindung und teilen Sie ihm die beabsichtigte Beschäftigungsaufnahme mit. Fragen Sie in diesem Zusammenhang nach, welche Auswirkungen Ihr Hinzuverdienst mit den neuen Hinzuverdienstregelungen ab 01.01.2023 auf Ihre Rente haben wird.