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Experten-Antwort

Hinzuverdienst

von Kurt01.12.2020 | 13:14
109 Ansichten
3 Antworten

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Hallo liebe Mitmenschen, Meine volle EMR ist rückwirkend ab 01.08.2020 bewilligt worden. Den Rentenbescheid habe ich noch nicht nur eine Abfrage von der DRV wegen Hinzuverdienst ab 01.08.2020. In diesem Monat hatte ich vom Arbeitgeber noch Lohnfortzahlung jetzt bekomme ich Krankengeld. Wie wird diese Lohnfortzahlung mit der Rente dann verrechnet? Außerdem werde ich bei meinem AG sobald ich den Rentenbescheid habe kündigen und hätte dann noch 16 Tage Urlaub die der AG wahrscheinlich ausbezahlen wird. Ist das dann auch wieder Hinzuverdienst und wie wird das evtl. verrechnet? Danke für die Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Kurt,

falls Ihnen eine Urlaubsabfindung gezahlt wird, weil Sie den Resturlaub nicht in Anspruch nehmen können, kommt es darauf an, ob im Monat, wo dieser Anspruch entsteht Ihr Arbeitsverhältnis noch bestanden hat. Normalerweise entsteht der Anspruch mit dem letzten Monat des Arbeitsverhältnisses. Wenn Ihnen Urlaubsabgeltung nach dem Rentenbeginn ausgezahlt wird, muss es noch als Einkommen berücksichtigt werden.

Unter folgendem Link können die Ausführungen nochmals nachlesen.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_009

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2 Antworten

Svenam 01.12.2020 | 13:43
Das wäre Hinzuverdienst, aber warum wollen Sie denn kündigen? Wurde Ihnen eine Rente auf Dauer zuerkannt? I. d. R. sind die EMR zuerst befristet und werden später, falls keine Besserung möglich ist, zu Dauerrenten. Dabei ruht das Arbeitsverhältnis während des Rentenbezuges. Mit Bezug der Dauerrente endet das Arbeitsverhältnis. Übrigens ist dann ebenfalls eine Urlaubsabgeltung möglich, da trotz EMR bei ruhendem Arbeitsverhältnis ein Urlaubsanspruch besteht.
Kurtam 01.12.2020 | 14:30
Zitat von Sven anzeigenausblenden
Hallo liebe Mitmenschen, Meine volle EMR ist rückwirkend ab 01.08.2020 bewilligt worden. Den Rentenbescheid habe ich noch nicht nur eine Abfrage von der DRV wegen Hinzuverdienst ab 01.08.2020. In diesem Monat hatte ich vom Arbeitgeber noch Lohnfortzahlung jetzt bekomme ich Krankengeld. Wie wird diese Lohnfortzahlung mit der Rente dann verrechnet? Außerdem werde ich bei meinem AG sobald ich den Rentenbescheid habe kündigen und hätte dann noch 16 Tage Urlaub die der AG wahrscheinlich ausbezahlen wird. Ist das dann auch wieder Hinzuverdienst und wie wird das evtl. verrechnet? Danke für die Antwort!
Das wäre Hinzuverdienst, aber warum wollen Sie denn kündigen? Wurde Ihnen eine Rente auf Dauer zuerkannt? I. d. R. sind die EMR zuerst befristet und werden später, falls keine Besserung möglich ist, zu Dauerrenten. Dabei ruht das Arbeitsverhältnis während des Rentenbezuges. Mit Bezug der Dauerrente endet das Arbeitsverhältnis. Übrigens ist dann ebenfalls eine Urlaubsabgeltung möglich, da trotz EMR bei ruhendem Arbeitsverhältnis ein Urlaubsanspruch besteht.
1. beginnt die normale Rente in 22 Monaten 2. hatte ich seit ca. 4 Jahren schon eine unbefr. halbe EMR Danke!
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