Hallo User Kurt,
falls Ihnen eine Urlaubsabfindung gezahlt wird, weil Sie den Resturlaub nicht in Anspruch nehmen können, kommt es darauf an, ob im Monat, wo dieser Anspruch entsteht Ihr Arbeitsverhältnis noch bestanden hat. Normalerweise entsteht der Anspruch mit dem letzten Monat des Arbeitsverhältnisses. Wenn Ihnen Urlaubsabgeltung nach dem Rentenbeginn ausgezahlt wird, muss es noch als Einkommen berücksichtigt werden.
Unter folgendem Link können die Ausführungen nochmals nachlesen.
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0076_100/gra_sgb006_p_009