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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei bei voller Erwerbsminderungsrente

von happy02.01.2025 | 17:05
233 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Können durch ein sozialversicherungspflichtigen Job im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze die Rentenansprüche gesteigert werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.01.2025 | 08:35

Hallo happy,

wie Ihnen bereits von anderen Usern mitgeteilt wurde, erhöht sich die laufende Rente wegen Erwerbsminderung nicht. Erst bei einer anschließenden Altersrente werden die Beiträge aus der Beschäftigung neben der Rente berücksichtigt. Ob sich dabei eine Erhöhung ergibt, ist von mehreren Faktoren abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Liegt die Beschäftigung zeitgleich mit der in der Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigten Zurechnungszeit, ergibt sich in der Regel keine Erhöhung, da die ermittelten Entgeltpunkte meistens höher sind als die Entgeltpunkte aus der Beschäftigung. Genaueres erfahren Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie eine Probeberechnung anfordern.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Fam 02.01.2025 | 18:02
Durch die Zurechnungszeit wohl eher nicht. Und die laufende EM-Rente sowieso nicht, höchstens die folgenden Altersrenten.
Nobodyam 02.01.2025 | 18:11
Nur ein Theoretisches Gedankenspiel (mit u.U. erfundenen Fakten.) Würde mich auch interessieren ich denke ohne Ahnung zu haben nein. Oder zumindest das die Umstände zusätzlich falls es doch möglich wäre so sein müssten das man mit ca 66h Arbeit im Monat (max 3h pro Arbeitstag) mehr verdienen müsste als zu der Zeit mit dem Höchsten verdienst vor der Rente. Die Erwerbsminderung wurde ja Hochgerechnet. Dann müsste man mehr als das 2,66 Fache an Stundenlohn erhalten wie zuvor der höchste (Berechnungsbasis)-Verdienst war. (Bei Ausbildungszeit oder zusätzlichen kurze Beschäftigung noch mehr) Verhältnis 3h zu 8h. Zusätzlich würde unter umständen auch die gezahlte Rente gekürzt werden können. (Hinzuverdienstgrenze) Angenommen Sie hätten zwischen 15-50€ Monatseinkommen gehabt 2640€ - 8800€ Brutto bei 176h/Monat Arbeitszeit müssten Sie ja mit 66h Arbeitszeit einen höheren verdienst schaffen. Also (viel) mehr als 40€ - 133,33€ Stundenlohn.
Eher wenig bis gar nichtam 02.01.2025 | 20:00
Die laufende EM-Rente natürlich nicht. Und die spätere Altersrente, wenn überhaupt, auch nur eher wenig. Es kommt aber immer auf den konkreten Einzelfall an. Denn die neuen Entgeltpunkte der Weiterarbeit konkurrieren mit den Entgeltpunkten aus der Zurechnungszeit für den gleichen Zeitraum. Und deswegen "verpuffen" diese neuen Entgeltpunkte i.d.R mindestens großteils oder meistens ganz. Ganz dann, wenn die EP aus der Zurechnungszeit höher sind als die EP aus der Weiterarbeit, was sehr oft der Fall ist, weil die Weiterarbeit mit den reduzierten Arbeitszeiten meist zu deutlich weniger EP-Punkten führt als man vorher erwirtschaftet hatte. Genaues rechnet die DRV dann in einer Vergleichsrechnung vor dem Beginnn der Altersrente für Sie aus. Sie können dazu zu gegebener Zeit auch eine Proberechnung anfordern.
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