Hallo happy,
wie Ihnen bereits von anderen Usern mitgeteilt wurde, erhöht sich die laufende Rente wegen Erwerbsminderung nicht. Erst bei einer anschließenden Altersrente werden die Beiträge aus der Beschäftigung neben der Rente berücksichtigt. Ob sich dabei eine Erhöhung ergibt, ist von mehreren Faktoren abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Liegt die Beschäftigung zeitgleich mit der in der Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigten Zurechnungszeit, ergibt sich in der Regel keine Erhöhung, da die ermittelten Entgeltpunkte meistens höher sind als die Entgeltpunkte aus der Beschäftigung. Genaueres erfahren Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie eine Probeberechnung anfordern.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung