Der Hinweis auf die Vorschrift zur Bestimmung des für die Einkommensanrechnung (nach § 34 Sozialgesetzbuch VI) relevanten Arbeitseinkommens ist zutreffend.
Im Online Forum der gesetzlichen RV kann nunmal keine pauschale Feststellung der in Ihrem Fall steuerlich relevanten Einkünfte abgegeben werden....
Beachten Sie aber die für Sie individuell geltenden Hinzuverdienstgrenzen für den Anspruch auf die vorzeitige Altersrente.
Für die Zahlung der ungekürzten Altersrente darf die Hinzuverdienstgrenze von 350 Euro pro Kalendermonat zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden.
MfG