Hallo DGH,
wie die von Ihnen mit Ihrer Arbeitgeberin geschlossenen Vorruhestand-Vereinbarung auszulegen ist, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer offenen Fragen an Ihre Arbeitgeberin.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung