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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Bezug von EU-Rente

von Staufi06.08.2022 | 19:03
173 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Während des lfd. Jahres 2022 wird meine bisherige teilweise EU-Rente in eine vollständige EU-Rente umgewandelt. wie verhält es sich dann in diesem Jahr mit der Hinzuverdienstgrenze

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Staufi,

wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt, erfolgt die Hinzuverdienstprüfung für jeden Rente getrennt.

Bei der bisherigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist der Hinzuverdienst für das gesamte Jahr 2022 zu berücksichtigen, bei der hinzutretenden Rente wegen voller Erwerbsminderung dagegen der Verdienst ab Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Jahresende.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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13 Antworten

Geduldam 07.08.2022 | 11:55
Wie wäre es denn, zunächst mal den Bescheid über die Gewährung der vollen Erwerbsminderungsrente abzuwarten? Dort steht nämlich, dass Sie 6300 Euro jährlich hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Abeckyam 07.08.2022 | 12:07
In meinem Rentenbescheid, der ab 01.08.22 gilt und den ich vor 3 Wochen erhalten habe steht: "Sie können derzeit 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen" UND WEITER: "Wegen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber Ausnahmeregelungen getroffen. Anstelle von 6.300 Euro gilt derzeit bis zum Ende des Jahres 2022 eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro."
Fraukeam 07.08.2022 | 12:15
Ich lese mal einen Witz. Ich weiß auch immer nicht, ob die 6300 € für das ganze Jahr gelten oder erst ab Juli. Ansonsten würde ich ab Juli überhaupt keine Rente bekommen denn die 6300 € habe ich im ersten Halbjahr ja schon voll.
Fraukeam 07.08.2022 | 12:16
Leider keine Editierfunktion - Ich lese mal mit , wollte ich schreiben.
Staufiam 07.08.2022 | 12:52
versteht denn niemand das Problem? Von Jan bis Mai kann man praktisch unbegrenzt hinzuverdienen, ab Juni dann nochmal 6.300 € oder anteilig 7/12
Geduldam 07.08.2022 | 17:24
Scheinbar verstehen Sie nicht, dass Sie Ihren Rentenbescheid erstmal abwarten sollten.
HZVam 07.08.2022 | 17:29
Das Problem dürfte eher sein, dass Sie zwar ab Rentenbeginn 6300 € bis Jahresende hinzuverdienen dürfen, aber nur unter 3 Stunden täglich arbeiten dürfen, um Ihre angebliche volle Erwerbsminderungsrente nicht zu gefährden.
Staufiam 08.08.2022 | 18:24
Vielen Dank für die erste kompetente Antwort. Hierzu eine letzte Verständnisfrage: Wird die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2022 in voller Höhe (6.300 €) oder aber anteilig für den Bezugszeitraum (7 Monate) angesetzt?
Staufiam 08.08.2022 | 18:52
Es war wirklich erschreckend. Vielen Dank für die moralische Unterstützung
W°lfgangam 08.08.2022 | 19:04
Hallo Staufi, wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt, erfolgt die Hinzuverdienstprüfung für jeden Rente getrennt. Bei der bisherigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist der Hinzuverdienst für das gesamte Jahr 2022 zu berücksichtigen, bei der hinzutretenden Rente wegen voller Erwerbsminderung dagegen der Verdienst ab Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Jahresende. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Vielen Dank für die erste kompetente Antwort. Hierzu eine letzte Verständnisfrage: Wird die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2022 in voller Höhe (6.300 €) oder aber anteilig für den Bezugszeitraum (7 Monate) angesetzt?
Ergänzend: die 6.300 für die volle EMRT gelten in vollen Umfang für die 7 Monate bis zum Jahresende. Gruß w.
-am 09.08.2022 | 06:25
Hallo staufi, Sie dürfen in 2022 ab Rentenbeginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Jahresende 6.300 Euro dazu verdienen, ohne dass Ihnen die Rente gekürzt wird. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
HZVam 09.08.2022 | 07:00
Vielen Dank für die erste kompetente Antwort. Hierzu eine letzte Verständnisfrage: Wird die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2022 in voller Höhe (6.300 €) oder aber anteilig für den Bezugszeitraum (7 Monate) angesetzt?
Hallo staufi, Sie dürfen in 2022 ab Rentenbeginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Jahresende 6.300 Euro dazu verdienen, ohne dass Ihnen die Rente gekürzt wird. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Nochmals zur Erinnerung. Der Hinzuverdienst darf i.d. Regel aber nur bei einer täglichen Arbeitszeit von unter 3 Stunden erzielt werden, da Sie sonst die Überprüfung der vollen Erwerbsminderung herausfordern. Sollten Sie 3 Stunden und mehr täglich arbeiten wollen, lassen Sie sich besser die Unbedenklichkeit von Ihrem Rententräger schriftlich bestätigen.
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