Hallo Staufi,
wird die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung umgewandelt, erfolgt die Hinzuverdienstprüfung für jeden Rente getrennt.
Bei der bisherigen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist der Hinzuverdienst für das gesamte Jahr 2022 zu berücksichtigen, bei der hinzutretenden Rente wegen voller Erwerbsminderung dagegen der Verdienst ab Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Jahresende.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung