Hallo Hubertus,
wie W*lfgang bereits sagte, sind die von Ihnen genannten Einkünfte, kein anrechenbares Einkommen auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sei es nun eine Erwerbsminderungsrente oder eine Altersrente.
Allerdings würde die Erwerbsminderungsrente vermutlich zu einer Kürzung oder Erhöhung des zu zahlenden Ehegattenunterhaltes führen. Dies erfahren Sie aber nur bei dem zuständigen Familiengericht.
Hallo Hubertus,
bei Alters- und EM-Renten alles völlig unproblematisch, da kein 'Verdienst' aus abhängiger oder selbständiger Beschäftigung vorliegt.
Gruß
w.
PS: Es sein denn, Sie produzieren Kind um Kind als gewerblich zugelassener Sperminator ;-)
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