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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

von Josef14.02.2022 | 13:54
167 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe ein paar Fragen zum Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente. Ich bekomme seit mehreren Jahren volle Erwerbsminderungsrente. Ich würde gerne einen Nebenjob dazu annehmen, aber auf keinen Fall die Zahlung meiner Rente gefährden. Ich habe mich im Internet informiert. Dort steht, dass es ok ist, neben der Erwerbsminderungsrente einen Job auszuüben, bei dem man nicht mehr als 3 Stunden pro Tag arbeitet. Andere Quellen sagen, man dürfe nicht über 6300 Euro im Jahr liegen und wieder andere Quellen sagen, bei einem 450 Euro Job wäre nichts zu befürchten. Ich finde es schwer, herauszufinden, woran man sich am ehesten orientieren soll. Nun habe ich ein paar Fragen, von denen ich hoffe, dass sie mir vielleicht jemand beantworten könnte: 1. Wenn ich einen Nebenjob z.B. 450 Euro Job habe, bei dem ich an manchen Tagen mehr als 3 Stunden arbeite (z.B. 8) aber dafür halt nur an wenigen Tagen die Woche, wäre das auch in Ordnung? 2. Ich habe an einer Stelle auch gelesen, dass es sogar in Ordnung wäre, die 6300 Euro in wenigen Monaten zu verdienen (wobei man dann ja in diese Zeit recht viel arbeiten müsste z.B. 8 Stunden pro, Tag 5 Tage die Woche), solange man dann das restliche Jahr weiterhin nichts mehr dazuverdient. Stimmt das? 3. Wenn ich einen Job ausführe, bei dem ich die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreite, könnte die Rentenversicherung dann trotzdem auf die Idee kommen, den Anspruch meiner Rente noch einmal neu zu prüfen? (Nach dem Motto: er kann ja 3 Stunden arbeiten, lassen wir von einem Arzt mal prüfen, ob er möglicherweise auch 4 oder mehr arbeiten könnte.) 4. Eine weitere Frage betrifft den Ablauf: Kann ich mir einfach einen Nebenjob suchen, diesen dann ausüben und der Rentenversicherung darüber irgendwann Bescheid geben, oder muss ich mich vorher bei der Rentenversicherung melden? 5. Woran soll ich mich denn orientieren: 3 Stunden am Tag ist ok, 450 Euro im Monat ist ok, 6300 Euro im Jahr ist ok? 6. Ist mit dem 6300 Euro Brutto oder Netto gemeint?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Josef,

die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt zur Zeit 6300 Euro brutto im Kalenderjahr. Wird diese Grenze eingehalten erfolgt keine Kürzung der Erwerbsminderungsrente. Eine bestimmte wöchentliche oder tägliche Stundengrenze im Rahmen eines Minijobs ist für den Hinzuverdienst grundsätzlich nicht relevant. Unabhängig davon hat die Rentenversicherung jederzeit die Möglichkeit, den Gesundheitszustand zu überprüfen. Diese mögliche Überprüfung der Voraussetzungen ist nicht an die Ausübung einer Beschäftigung oder das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze gebunden. Auch Rentenbezieher einer dauerhaften vollen Erwerbsminderungsrente ohne Ausübung einer Beschäftigung können überprüft werden. Insgesamt hängt eine individuelle Überprüfung immer von dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Aufnahme einer Beschäftigung muss dem Rentenversicherungsträger sofort gemeldet werden.

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3 Antworten

Peter T.am 14.02.2022 | 18:49
Ich denke mal, Sie hatten die Frage eben noch einmal gestellt, ansonsten gibt es Diese Frage gerade noch einmal. Es sollten unter 3 Stunden täglich sein, um wirklich sicher zu sein. Alles Andere ist wie schon der EMR Antrag eine Einzelfallentscheidung, also ob Sie z. B. die 8 Stunden auf kosten Ihrer Restgesundheit schaffen/machen!? Die 6300 ist eine Jahres Summe, dies stimmt so. Ist aber bei EMR eher nicht so angebracht, diese innerhalb kurzer Zeit und damit hoher Wochenarbeitsstundenzahlen zu erwirtschaften. Es ist aber z. B. bei Urlaubsabgeltung oder sonstige Sonderzahlungen, die als Hinzuverdienst gewertet werden gut, wenn sie z. B. am Ende des Jahres getätigt werden und damit nicht die Rentenzahlung (so star) beeinflusst. Die neue Arbeit sollten Sie vor der Arbeitsaufnahme Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen und das okay holen, damit sind Sie ganz sicher. Aber wie auch schon geschrieben, es kann jederzeit nachgeprüft werden, egal ob unbefristet, oder Arbeitsaufnahme...
Ohjeam 14.02.2022 | 19:27
Zu 1) Nein! Bei 8 Stunden am Tag ist keiner Erwerbsgemindert Zu 2) siehe 1 Zu 3) Ja, es könnte ja auch eine Beschäftigung sein die nicht zur Krankheit passt. Darüber hinaus kann jederzeit geprüft werden. Zu 4) Vorher absichern, sonst kommt das böse Erwachen Zu 5) Unter 3 Stunden! Hinzuverdienst kann auch höher sein, Rente würde dann gekürzt. Zu 6) Immer Brutto
Uschiam 14.02.2022 | 20:00
1. Nein, dass wäre nicht in Ordnung, bitte die erlaubte Zeit einhalten(auf Kosten der Restgesundheit außen vor) 2.Ja,dass ist richtig, es ist egal, wie Sie den erlaubten Jahresverdienst erwirtschaften. Wenn Sie einen Arbeitgeber finden, der Ihnen monatlich oder stündlich so viel zahlt. Den Rest des Jahres hätten Sie dann aber frei oder die Rente wird gekürzt. 3.Das könnte passieren. Muss nicht, aber kann. 4.Sie melden die beabsichtigte Arbeitsaufnahme der RV. 5. Ja, genau so 6. Brutto
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