Hallo Josef,
die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt zur Zeit 6300 Euro brutto im Kalenderjahr. Wird diese Grenze eingehalten erfolgt keine Kürzung der Erwerbsminderungsrente. Eine bestimmte wöchentliche oder tägliche Stundengrenze im Rahmen eines Minijobs ist für den Hinzuverdienst grundsätzlich nicht relevant. Unabhängig davon hat die Rentenversicherung jederzeit die Möglichkeit, den Gesundheitszustand zu überprüfen. Diese mögliche Überprüfung der Voraussetzungen ist nicht an die Ausübung einer Beschäftigung oder das Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze gebunden. Auch Rentenbezieher einer dauerhaften vollen Erwerbsminderungsrente ohne Ausübung einer Beschäftigung können überprüft werden. Insgesamt hängt eine individuelle Überprüfung immer von dem jeweiligen Einzelfall ab. Die Aufnahme einer Beschäftigung muss dem Rentenversicherungsträger sofort gemeldet werden.
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