Richtig ist, dass Sie monatlich bis zu 350,00 ? hinzuverdienen dürfen.
Zweimal im Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten
überschritten werden, also bis zu 700,00 ?. Dies gilt, wenn Sie aus
medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind, also festgestellt wurde,
dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden
leistungsfähig sind. Würden Sie trotzdem mehr als 3 Stunden täglich
arbeiten ist dies nicht unbedingt schädlich, solange die Arbeit auf Kosten
Ihrer Restgesundheit erfolgt, Ihnen also eigentlich nicht zugemutet werden
kann. Dann würde der Verdienst aber wahrscheinlich auch über der zulässigen
Grenze für eine volle Rente liegen und es würde nur noch eine Teilrente
zustehen. Abgesehen davon sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen
überlegen, ob Sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die Sie eigentlich nicht
mehr ausüben können. Anders ist es aber, wenn Sie noch 3 bis unter 6
Stunden leistungsfähig sind, also nur teilweise erwerbsgemindert sind und
eine volle Erwerbsminderungsrente nur beziehen, weil Sie keinen
Teilzeitarbeitsplatz haben. Sobald Sie eine Teilzeittätigkeit ausüben
würden, würde Ihnen dann nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente
zustehen.
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