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Hinzuverdienst bei EU - Rente

von Emmy20.02.2007 | 19:31
1895 Ansichten
3 Antworten
Guten Abend, ich beziehe seit 2001 eine EU - Rente, die befristet ist.- Sie ist recht gering und da ich noch Schulden abzahle, eine Wohnung habe etc., denke ich darüber nach, ob ich einige Stunden in der Woche ( so 8 - 10 Stunden ) jobben gehen kann. Ich hätte da auch eine Möglichkeit. Das wären dann so 150, 00 Euro / Monat. Darf ich das ? Oder ist das nicht erlaubt, wenn ich eine EU- Rente beziehe ?Ich wäre über eine rasche Antwort sehr dankbar.- Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 21.02.2007 | 13:54

Richtig ist, dass Sie monatlich bis zu 350,00 ? hinzuverdienen dürfen.

Zweimal im Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten

überschritten werden, also bis zu 700,00 ?. Dies gilt, wenn Sie aus

medizinischen Gründen voll erwerbsgemindert sind, also festgestellt wurde,

dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden

leistungsfähig sind. Würden Sie trotzdem mehr als 3 Stunden täglich

arbeiten ist dies nicht unbedingt schädlich, solange die Arbeit auf Kosten

Ihrer Restgesundheit erfolgt, Ihnen also eigentlich nicht zugemutet werden

kann. Dann würde der Verdienst aber wahrscheinlich auch über der zulässigen

Grenze für eine volle Rente liegen und es würde nur noch eine Teilrente

zustehen. Abgesehen davon sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen

überlegen, ob Sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die Sie eigentlich nicht

mehr ausüben können. Anders ist es aber, wenn Sie noch 3 bis unter 6

Stunden leistungsfähig sind, also nur teilweise erwerbsgemindert sind und

eine volle Erwerbsminderungsrente nur beziehen, weil Sie keinen

Teilzeitarbeitsplatz haben. Sobald Sie eine Teilzeittätigkeit ausüben

würden, würde Ihnen dann nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente

zustehen.

2 Antworten

Schiko.am 20.02.2007 | 20:00
Auch sie können gestrost rentenunschädlich 350 monatlich dazuverdienen. Zweimal im jahr sogar 700 euro monatlich. Hellau!
Ossiam 21.02.2007 | 07:58
Hallo, Sie dürfen monatlich bis 350.-EUR hinzuverdienen.Zweimal im Jahr bis 700.-EUR. Aber!!!!da Sie eine EMR seit 2001 beziehen müssen Sie dringend auch auf die Anzahl der täglichen Arbeitsstunden achten. Erwerbsgemindert sind Sie nur ,solange Sie täglich unter 3Stunden beschäftigt sind! mfG
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