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Hinzuverdienst bei EU- Rente

von Roberto 30429.07.2007 | 13:12
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Guten Tag, ich habe eine Frage betreff Hinzuverdienst bei einer EU- Rente auf Dauer. Ist es möglich wenn man EU-Rentner ist im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze d.h. max 350,- Euro pro Monat einen sog. Geringfügigen Job in diesem Rahmen nachzugehen, oder kann einem dann die EU- Rente wegen Erwerbsminderung ganz - oder Teilweise aberkannt werden. PS.: Der Rentenversicherungsträger verschickt alle zwei Jahre einen sog. Fragebogen, worin solche Fragen nach Erwerbstätigkeit gestellt werden. Was ist der Sinn und Zweck dieser Fragebögen. Ist dieser lediglich zur Überprüfung der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze, oder dient dieser dazu die Gewährung des Rentenanspruchs in Zweifel zu stellen. Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich solch eine Überprüfung, obwohl in diesem Fall die EU- Rente auf Dauer gewährt wurde.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits im zweiten Beitrag von Heiler erwähnt, ist eine geringfügige Beschäftigung rentenunschädlich. Nachzulesen ist dies auch unter dem Link Lexikon-Hinzuverdienstgrenzen-fuer-Renten-wegen-verminderter-Erwerbsfaehigkeit. Melden Sie sich aber bei Ihrem Rentenversicherungsträger und teilen diesem mit, sofern Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben werden.

Den Fragebogen erhalten Sie "nur", damit der Rentenversicherungsträger prüfen kann, ob Änderungen in Ihrem Gesundheitszustand eingetreten sind.

6 Antworten

Heileram 29.07.2007 | 15:18
Zunächst einmal ist festzustellen, daß ein RV-Träger aufgrund des § 37 SGB I bei der Erhebung von Sozialdaten kein Ermessen (willkürliches) nach den §§ 20, 21 SGB X hat. Es gelten ausschließlich das Prinzip der "Erforderlichkeit" und die das 2. Kapitel des SGB X. In § 84a SGB x ist festgelegt, daß Vereinbarungen, die die Rechte nach dem 2. Kapitel außer Kraft setzen, nichtig sind.
Roberto 304am 29.07.2007 | 15:34
Hallo User Heiler, vielen dank für ihre Antwort. Leider habe ich aber auf meine Frage noch keine ausreichende Antwort entnehmen können. Ist es nun unbedenklich trotz EU- Rente im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze eine Beschäftigung auszuüben oder nicht? Kann dies zur Aberkennung der Rente führen ? Gruß Roberto 304
Heileram 29.07.2007 | 16:24
Hallo Roberto 304 jede Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung wird im Rahmen des maschinellen Verfahrens dem zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet. Sobald eine Meldung über die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung eingeht, wird der Versicherungsträger eine Anfrage zu dieser Beschäftigung absenden. Es wird dabei die Stundenzahl und auch das Entgelt erfragt. Wenn man unter den vorgesehenen Grenze bleibt, ist der Hinzuverdienst rentenunschädlich und damit auch zulässig. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, dann ist eine Anhörung gem. § 24 SGB X erforderlich, da sich dies auf die RENTENhöhe auswirken kann und das ein Eingriff in die Rechte des Versicherten darstellt. Dazu muss er / sie sich äußern können. Zweimaliges Überschreiten der HInzuverdienstgrenzen bis zum Doppelten sind zulässig. Eine Entziehung der EU-Rente kann nur erfolgen, wenn festgestellt wird, dass sich das Leistungsvermögen über 3 Stunden gebessert hat oder wenn man eine zumutbare Tätigkeit ausüben kann. Auch dazu ist vorher eine Anhörung, in der alle Gründe für die beabsichtigte Entscheidung maßgeblich sind, erforderlich. Gruß Heiler
benedetto 17am 29.07.2007 | 16:22
es sind einige wieder gesund geworden, nachdem sie EU auf DAUER bekommen haben .. letzte woche war ein beitrag eines users, der konnte mit 62j. wieder in erwerbsleben einsteigen und freute sich mit skat .. er hatte auc EU auf dauer .. ich wünsche ihnen dies auch.. auf ihre gute GESUNDHEIT und ARBEITSKRAFT .. skat
Schiko.am 29.07.2007 | 20:20
Dies sehe ich ohne betroffener so. Euro 350 monatlich entsprechen bei bis zu drei stunden täglich im monat meinetwegen 63 stunden. Dies entspricht einen stundenlohn von 5.56, also unter den geforderten mindestlohn von 7,50 euro. Angstmachen gilt nicht, positiv denken, da kann wohl nichts passieren bei ihnen, sicher wird der arbeitgeber dabei mitspielen. Mit freundlichen Grüßen
JJam 02.08.2007 | 08:58
Wenn die EU-Rente nicht wegen des zeitlichen Rahmens, sondern wegen der Gehstrecke gewährt wurde und man jetzt auf einmal zu einem Arbeitsplatz kommt, kann es schon zu einer Überprüfung des Grundanspruches kommen.
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