Wie bereits im zweiten Beitrag von Heiler erwähnt, ist eine geringfügige Beschäftigung rentenunschädlich. Nachzulesen ist dies auch unter dem Link Lexikon-Hinzuverdienstgrenzen-fuer-Renten-wegen-verminderter-Erwerbsfaehigkeit. Melden Sie sich aber bei Ihrem Rentenversicherungsträger und teilen diesem mit, sofern Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben werden.
Den Fragebogen erhalten Sie "nur", damit der Rentenversicherungsträger prüfen kann, ob Änderungen in Ihrem Gesundheitszustand eingetreten sind.