Hallo Sally,
der Antwort von "M" ist nichts hinzuzufügen.
Hallo, Renate,
am 14.12.2007 fand zu dem Entwurf eines "Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" die erste Beratung im Bundestag statt. Nach der Bundestags-Drucksache 16/7460 vom 11.12.2007 soll die Hinzuverdienstgrenze für eine Altersvollrente und für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf die Geringsfügigkeitsgrenze von 400,- € angehoben werden.
Entschieden ist aber noch nichts.
Aktuell liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 355,- € je Monat.
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