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Hinzuverdienst bei EU Rente

von Sally29.12.2007 | 20:39
1350 Ansichten
7 Antworten
Hallo, bekomme seit ca. 10 Jahren Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Habe einen Nebenjob auf 350,- Euro aufgenommen. Die Stundenzahl im Monat variiert immer. Bekomme deshalb zwischen 220,00 und ca. 500,00 monatlich ausgezahlt. Ist das ok und darf ich dann bis 4900,- im Jahr dazuverdienen?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.01.2008 | 14:06

Hallo Sally,

der Antwort von "M" ist nichts hinzuzufügen.

Moderatoren-Antwortam 08.01.2008 | 11:12

Hallo, Renate,

am 14.12.2007 fand zu dem Entwurf eines "Siebten Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" die erste Beratung im Bundestag statt. Nach der Bundestags-Drucksache 16/7460 vom 11.12.2007 soll die Hinzuverdienstgrenze für eine Altersvollrente und für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf die Geringsfügigkeitsgrenze von 400,- € angehoben werden.

Entschieden ist aber noch nichts.

Aktuell liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 355,- € je Monat.

5 Antworten

Frankam 30.12.2007 | 09:11
Hi, auf die Antworten bin ich auch gespannt. Habe auf dieser Basis auch etwas in Aussicht für vorzeitige Rente nach Al bzw. Atz. Oder wie wird die "2x im Jahr bis zum doppelten hinzu verdienen" Regel ausgelegt? MfG Frank
Gingeram 31.12.2007 | 10:08
In zwei Monaten darf jeweils bis zu 700 Euro hinzuverdient werden.Nicht mehr.
Gingeram 31.12.2007 | 09:59
Beispiel aus Broschüre "Wie viel dürfen Rentner hinzuverdienen" Beispiel:: Undine bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.Sie verdient von Januar bis August 370 Euro und liegt damit über der Hinzuverdienstgrenze für ihre Vollrente (erlaubt sind 350 Euro).Ihre Rente wird ab Januar nur noch in Höhe von drei Vierteln der Vollrente gezahlt.Ab September verdient sie nur noch 320 Euro.Sie teilt dies ihrer Rentenversicherung mit und erhält ihre Rente rückwirkend ab September in voller Höhe
Mam 02.01.2008 | 11:05
Da es sich bei der Hinzuverdienstgrenze um eine monatliche Begrenzung und nicht um eine jährliche handelt dürfen sie tatsächlich nur 10 x 350 EUR und 2 x 700 EUR verdienen (Werte für 2007). In Ihrem Fall würde die EU-Rente ab dem 3.Monat des Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze nur noch in Höhe der BU-Rente gezahlt werden. Nachzulesen in § 313 Absatz 2 SGB VI und § 96a SGB VI.
renateam 07.01.2008 | 23:01
Ist die Erhöhung von € 350.-- auf € 400.00 schon durch? Danke für Antwort
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