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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei EU-Rente

von Gillandy04.03.2022 | 13:16
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5 Antworten

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Ich habe das Pech sowohl EU Rentenanspruch bei Der DRV als auch bei der Landwirtschaftliche Alterskasse zu haben zusammen über 40 Beitragsjahre die aber leider nicht addiert werden.Habe daher keinen Anspruch auf vorzeitige Altersrente aufgrund langjähriger Beitragszahlungen. Da ich auf Grund meiner EU meinen Landwirtschaftsbetrieb fremdverpachtet habe erziele ich Einkommen aus der Verpachtung denn ich muß den Landwirtschaftlichen Betrieb ja weiterbestehen lassen. Dies ist zwar Einkommen aus Landwirtschaft aber nicht Arbeitseinkommen sondern durch Verpachtung. Die Alterskasse akzeptiert dies als unschädlich für den Hinzuverdienst die DRV aber nicht! Warum schließt sich die DRV nicht der Meinung der Alterskasse an? Für ein paar Infos wär ich dankbar. M.f.G.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gillandy,

weil dies gesetzlich so geregelt ist.

Die Beurteilung der Frage, ob Arbeitseinkommen als Hinzuverdienst für die Rente vorliegt, richtet sich nach § 15 SGB IV. Demnach ist Arbeitseinkommen der Gewinn, der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts aus einer selbständigen Tätigkeit erzielt wird.

Wird der landwirtschaftliche Betrieb verpachtet und werden die Pachteinnahmen (Pachtzinsen) steuerrechtlich als ‘Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft’ gewertet, stellen diese Einkünfte Arbeitseinkommen und damit Hinzuverdienst dar

Maßgeblich ist das, was im Steuerbescheid steht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Berndam 04.03.2022 | 19:26
Würde der Betrieb aufgegeben werden, hier zwingend einen Steuerberater vorher hinzuziehen, wären künftige Pachten keine Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft mehr und würden nicht mehr auf die EM-Rente der DRV angerechnet werden. Aber ja, hier besteht eine gesetzeslücke...
Kkkam 05.03.2022 | 10:00
Das ergibt überhaupt kein Sinn was Sie geschrieben haben. Es besteht überhaupt keine Lücke, weil es klar geregelt ist. Es soll so sein. Und wie soll man Pachtzinsen von etwas erhalten was man verkauft hat?
Berndam 05.03.2022 | 10:24
Erklären Sie es mir, von Verkauf war keine Rede. Das Problem ist, dass bei der DRV jegliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auf die EM-Rente angerechnet werden. Bei der LAK-EM-Rente sind bewusst Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft eines nicht mehr aktiven Landwirts ausgeklammert, weil jemand, der den Betrieb verpachtet logischerweise weniger Erträge hat, als jemand, der den Betrieb bewirtschaftet.
Steuerrechtam 05.03.2022 | 10:25
Den (landwirtschaftlichen) Betrieb aufzugeben heißt nicht zwingend, dass Grund und Boden verkauft werden, da diese durchaus im Privatvermögen sein bzw. bleiben und damit auch weiterhin verpachtet werden können. Vermietung und Verpachtung von Privatimmobilien (auch Grundstücken) wird steuerrechtlich anders behandelt als Vermietung und Verpachtung aus (auch landwirtschaftlichem) Gewerbebetrieb. Was sich, wie vom Experten schon dargelegt, auch auf die Berücksichtigung als 'Hinzuverdienst' bei einer EM-Rente auswirken kann. Der Rat von Bernd, hierzu einen Steuerberater zu konsultieren, erscheint deshalb sinnvoll.
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