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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Rente ab 63

von Maria Schubert04.10.2016 | 11:15
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3 Antworten

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Hallo liebes Team, wir haben einen geringfügigen Mitarbeiter der die Rente ab 63 Jahre erhält. Er hat in den letzten Monaten immer unterhalb der Grenze von 450 Euro verdient. Im September überschreitet er das erste Mal die Grenze (Brutto beläuft sich auf 850 Euro). Ist das richtig, dass diese Rentner 2x im Jahr - 900 Euro verdienen können, wenn er auch nicht die Jahresgrenze überschreitet? Was ist wenn dieser Rentner noch einen Witwenrente erhält - darf er dann auch die Grenze überschreiten? Vielen Dank MFG Maria Schubert

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maria Schubert,

die Hinzuverdienstgrenze für die Altersrente des Mitarbeiters darf zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten (900 Euro brutto) unschädlich überschritten werden.

Auf die Altersrente hat der Verdienst im September somit keine Auswirkung.

Für die Witwerrente wird bei der Prüfung der Einkommensanrechnung im nächsten Jahr zum 01.07. dann jedoch das gesamte Jahreseinkommen aus der Beschäftigung und der eigenen Altersrente zugrunde gelegt. Hier kann es dazu führen, dass aufgrund des höheren Einkommens eine geringere Witwerrente zu zahlen ist.

Eine genauere Berechnung der Auswirkung auf die Witwerrente kann für Ihren Mitarbeiter in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

GroKoam 04.10.2016 | 11:26
Ja und ja.
****am 04.10.2016 | 13:24
Hallo Maria Schubert, bei der eigenen Altersrente des Mitarbeiters sind die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten, da passiert nichts. Aber bei der Witwerrente wird die Hinzuverdienstgrenze/Freibetrag von 803,88 Euro wohl überschritten, denn da wird die Altersrente und das Einkommen aus dem Minijob unter Berücksichtigung von Pauschalabzügen wohl zu einer Kürzung führen. Der Mitarbeiter sollte sich mal in der nächsten A+B Stelle beraten lassen.
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