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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Rente mit 63

von Hinzu08.07.2016 | 12:06
903 Ansichten
2 Antworten
Hallo ! Hätte eine Frage zum Hinzuverdienst. ich weiß dass ich bis 450 Euro neben der Altersrente mit 63 Jahren hinzuverdienen darf. Wie sieht es mit Einmalzahlungen wie Urlaubs oder Weihnachtsgeld aus ? Wie werden diese angerechnet ? zu 1/12 zum lfd Entgelt oder zu den Monaten in denen sie tatsächlich gezahlt werden. Der Betrieb zahlt auch an Minijobber diese Leistungen aus. Würden Sie nämlich zu den Monaten zugeordnet werden in denen Sie gezahlt werden, hätte ich mein 2 maliges Überschreitensrecht bereits verbraucht. Würden Sie zu einem Zwölftel dem monatlichen Lohn zugerechnet müstte ich aufpassen dass ich somit nicht regelmäßig über 450 Euro liege. Danke für Ihre antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.07.2016 | 09:39

Hallo hinzu,

Einmalzahlungen werden in dem Monat als Hinzuverdienst berücksichtigt, in dem sie gezahlt werden. Sollte die Möglichkeit der doppelten Hinzuverdienstgrenze noch nicht verbraucht sein, ist in diesen Fällen das zulässige Überschreiten zu prüfen.

1 Antworten

Wegfallam 08.07.2016 | 12:15
Es besteht ein zweimaliges Überschreitensrecht der einfachen Hinzuverdienstgrenze (= 450,- EUR) bis zum Doppelten (= 900,-) pro Kalenderjahr. Die Zuordnung erfolgt grundsätzlich zu dem Monat der Auszahlung. Geprüft wird das Einhalten der Hinzuverdienstgrenzen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Sollten Sie bereits einen Bescheid erhalten haben, so gibt es dort eine Anlage, die die Regeln des Hinzuverdienstes erklären.
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