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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Rente mit 63 50 % Schwerbehindertenausweis

von Heidrun Meuter14.07.2013 | 21:55
2200 Ansichten
8 Antworten
Stelle jetzt meinen Rentenantrag beziehe dann Rente mit 63 habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50 % alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt. Wieviel darf ich monatlich dazuverdienen?Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2013 | 10:55

Hallo Heidrun Meuter,

Sie dürfen 450,- EUR im Monat dazuverdienen. Bis zu 2 x im Jahr dürfen Sie diesen Betrag bis zum doppelten Verdienst = 900,- EUR überschreiten. Diese Regelung gilt bis zum Erreichen Ihres Regeleintrittsalters (s. Rentenbescheid).

7 Antworten

KSCam 14.07.2013 | 22:38
Neben der vollen Rente darf man max. 450€ zuverdienen.
DarkKnight RVam 15.07.2013 | 06:36
Hallo Heidrun, zweimal im Jahr dürfen Sie sogar bis 900 Euro hinzuverdienen! Also in 10 Monaten dürfen Sie max. 450 Euro hinzuverdienen und in 2 Monaten bis zu 900 Euro.
Heidrun Meuteram 15.07.2013 | 07:00
Danke für die Antworten
öhaam 15.07.2013 | 08:07
Ergänzung: - die Beschränkung im Hinzuverdienst gilt nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (wird Ihnen im Bescheid ausdrücklich mitgeteilt) - bitte aufpassen, falls Sie auch eine Hinterbliebenenrente beziehen, dort gelten andere "Hinzuverdienstregeln" (Einkommensanrechnung!).
Frau Mantheyam 15.07.2013 | 09:15
DarkKnight RV schrieb

Hallo Frau Manthey,

welche besonderen bedingungen meinen Sie??

Sie müsen eigentlich nichts weiter beachten, als dass Sie die 900 Euro nicht überschreiten. Wie Sie zu den 900 Euro gekommen sind, interessiert nicht!!!!!

8-)

Richtig, allerdings gelten speziell die 900 Euro noch besondere Bedingungen, auf die vielleicht eine oder einer der Experten eingehen kann. Im übrigen praktizieren einige Unternehmen die 900 Euro Möglichkeit nicht, da dies - so meine Erfahrung - Anlaß für genauere Prüfungen der Betriebsprüfer sein kann, hier in eine genauere Prüfung einzusteigen. Das will man vermeiden.
Frau Mantheyam 15.07.2013 | 15:05
Hierzu gibt es meines Wissens auch eine entsprechende Broschüre, welche die DRV sogar kostenlos abgibt bzw. heruntergeladen kann.
DarkKnight RVam 16.07.2013 | 07:39
Hallo Frau Manthey, welche besonderen bedingungen meinen Sie?? Sie müsen eigentlich nichts weiter beachten, als dass Sie die 900 Euro nicht überschreiten. Wie Sie zu den 900 Euro gekommen sind, interessiert nicht!!!!! 8-)
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