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Hinzuverdienst bei Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung

von leo17.01.2007 | 11:25
2981 Ansichten
4 Antworten
Der Rentenempfänger erhält eine AG-finanzierte Direktversicherung (Altfall), die pauschal versteuert und sv-frei ist. Wird der Beitrag auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet? Und wie ist es im Allgemeinen mit sv-freien AG-Leistungen (die i. d. R. pauschal versteuert werden) - werden diese auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet? Oder wird als Arbeitseinkommen lediglich das sv-pflichtige Einkommen angesehen?

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 17.01.2007 | 12:36

Hinzuverdienst i.S.d. §96a SGB VI sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen. Der Begriff Arbeitsentgelt ist im §14 und §17 SGB IV definiert, demnach sind dies alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. Beim Hinzuverdienst ist der tatsächlich gezahlte Bruttobetrag einschließlich aller beitragspflichtigen Zuwendungen anzusetzen

Die Direktversicherungen des Arbeitgebers die nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 S. 2 ArEV) sind kein Hinzuverdienst i.S. des § 96a SGB VI.

Moderatoren-Antwortam 17.01.2007 | 14:15

Hier wird das der Sozialleistung zu Grunde liegende monatliche Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen berücksichtigt, also das Bemessungsentgelt in voller Höhe.

2 Antworten

Max08am 17.01.2007 | 14:09
Wird das volle Bruttogehalt, dass bei der Berechnung des ALG 1 von der Arbeitsagentur ermittelt wurde als Hinzuverdienst beim Zusammentreffen mit teilweiser EM-Rente angerechnet oder nur 80% davon. Diese Zahl habe ich im Forum schon gelesen.
Ulliam 02.03.2007 | 08:05
Sehr geehrte Experte/in, welcher Bruttobetrag muss in die für die Hinzuverdienstgrenze nach § 96 a SGB VI notwendige Bescheinigung eingetragen werden? Die Gehaltsmitteilung weist einen steuerpflichtigen Bruttobetrag und einen Ge- samtbruttobetrag aus.Gesamtbrutto beinhal tet auch die steuerfreien (und damit auch sozialversicherungsfreien)Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit(sogenannte Zeitzuschläge). Herzlichen Dank für Ihre Antwort
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