Hallo Lotte,<br />
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Sie können bei einer teilweisen EM im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen hinzuverdienen, auch in Ihrem jetzigen Betrieb. Die Hinzuverdienstgrenzen sind im § 96a SGB VI geregelt. Sie werden individuell ermittelt und richten sich nach Ihrem Verdienst in den letzten drei Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wenn Sie schon einen Rentenbescheid erhalten haben, können Sie Ihre persönlichen Hinzuverdienstgrenzen dort nachlesen.<br />
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Der Grad der Behinderung wird nach anderen Kriterien ermittelt wird und läßt daher keinen unmittelbaren Rückschluss auf das Vorliegen einer Erwerbsminderung zu. Die im Zusammenhang mit der Feststellung des Grades der Behinderung erfassten Erkrankungen werden aber bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt.