Guten Tag,
grundlegend ist während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ein Hinzuverdienst möglich. Die Erwerbstätigkeit, aus der Hinzuverdienst erzielt wird, darf jedoch dem Rentenanspruch dem Grunde nach nicht entgegenstehen. Bei einem Hinzuverdienst ist daher stets zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der diesem Hinzuverdienst zugrunde liegenden Erwerbstätigkeit weiterhin verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Bei einer vollen Erwerbsminderung wird hierbei von einem täglichen Leistungsvermögen von unter 3 Stunden ausgegangen.
Ferner kann eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur dann in voller Höhe gezahlt werden, wenn die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt diese bei 18.558,75 Euro im Kalenderjahr.
Beispielsweise wäre die Aufnahme eines Minijobs unbedenklich.
Neu: Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde der § 43 SGB VI um einen Absatz 7 erweitert. Hiermit sollen Erwerbsgeminderte weitgehender als bisher bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt werden. D.h., dass Beziehende einer Rente wegen Erwerbsminderung die Möglichkeit haben, vor einer möglichen Entziehung der Rente wegen Erwerbsminderung zunächst zu erproben, ob eine Erwerbstätigkeit oberhalb des bisher festgestellten Leistungsvermögens wieder möglich ist. Nach dem Wortlaut der Regelung besteht für einen Zeitraum von regelmäßig 6 Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.
Mit freundlichen Grüßen
@Rente: wie kommen Sie auf den Betrag von 810,00 EUR monatlich??
Ein unschädlicher 'Minijob' darf 538,00 EUR/Monat nicht übersteigen. Nur diesen würde die DRV dann wohl 'durchwinken'.
Grundsätzlich unter 3 Stunden am Tag.
Normalerweise beträgt die Hinzuverdienstgrenze aktuell 18558,75 Euro pro Jahr Brutto, also 1546,56€ Brutto pro Monat.
Aber da wird der Rentenversicherungsträger schonmal prüfen, ob Sie tatsächlich die die unter 3 Stunden einhalten.
Bei einem monatlichen Verdienst bis 810€ Brutto im Monat geht die DRV automatisch davon aus, dass Sie die unter 3 Stunden einhalten. Da passiert nichts.
Ein Hinweis auf die Möglichkeit der Arbeitserprobung. Sie können bis zu 6 Monate auch mehr als 3 Stunden arbeiten und versuchen wieder Fuß zu fassen, aber ich denke das ist nicht Ihr Ziel
Sie dürfen voll arbeiten gehen und nicht der Solidargemeinschaft auf der Tasche liegen. Wenn Sie eine Arbeitsmarktrente bekommen ist ja laut Definition der Arbeitsmarkt für Sie verschlossen. Wie kommen Sie denn nun plötzlich an Arbeit? Haben Sie das Sozialsystem betrogen, indem Sie sich krank gestellt haben und sich nicht vermitteln ließen?
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.