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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei voller Erwerbsminderung auf Basis des bestehenden Vertrages möglich?

von Supporter26.09.2024 | 09:52
489 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, meine Frau bekommt eine volle, zeitlich befristete, Erwerbsminderungsrente und möchte bis max. 3 Stunden pro Tag bei ihrem alten Arbeitgeber arbeiten. Muss dafür der bestehende Vertrag (dieser ruht ja erst mal) gekündigt und einen neuer Vertrag als Mini-job geschlossen werden, oder besteht die Möglichkeit den bestehenden (ruhenden) Vertrag bzgl. der Arbeitszeit anzupassen? Danke für ihre Hilfe und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

Arbeitsverträge sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese betrifft die Rentenversicherung nur am Rande. Sie sollten nur aufpassen, dass Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden (2:59) arbeiten. Die Regelungen dazu müssen Sie mit dem Arbeitgeber Ihrer Frau aushandeln. Bei einer Überschreitung der Arbeitszeit würde geprüft werden, ob der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung noch besteht. Die Hinzuverdienstgrenze für 2024 für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 18.558,75 € brutto im Jahr. 

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7 Antworten

Du meine Güteam 26.09.2024 | 10:01
Falsches Forum. Hier geht es um die deutsche Rentenversicherung. Der ist egal, wie die Arbeitsverträge gestrickt sind, Hauptsache, die max. 3 Stunden-Regel wird eingehalten.
Mitleseram 26.09.2024 | 10:39
Eine volle Erwerbsminderung liegt nur bei weniger als 3 Stunden täglich vor, die Aussage "maximal 3 Stunden" ist daher maximal unglücklich. Die eine Minute zu viel würde zu einer Kürzung um die Hälfte führen, weil dann nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden würde.
Arbeitsrecht macht die DRV nichtam 26.09.2024 | 10:50
Die Regel lautet bei voller EM-Rente dauerhaft "maximal UNTER 3 Stunden pro Tag" (maximal 6 Monate auch mehr als "Arbeitserprobung"). Wie der Arbeitsvertrag dabei gestaltet wird, ist für die Rentenversicherung völlig egal. Das klärt Ihre Frau mit dem Arbeitgeber und kann ggf. auch beim Betriebsrat nachfragen. Dann muss der neue zeitliche Umfang der Tätigkeit natürlich der DRV mitgeteilt werden. Hier ist vieles möglich. Wenn der Arbeitgeber aug Grundlage des bisherigen Vertrages mit der Reduktion der Stunden auf "unter 3 Stunden täglich" einverstanden ist, kann der bestehende Arbeitsvertrag entsprechend angepasst werden. Dann ist das eben ein Teilzeitjob. Auch eine Minijob ist prinzipiell möglich, dann muss aber geprüft werden, ob das bei gleichzeitig ruhendem Arbeitsverhältnis beim gleiche Arbeitgeber überhaupt möglich ist. Auch eine Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages ist möglich. Da hängt dann aber ein Rattenschwanz an Folgen dran und hier sollte man sich fachanwaltliche Hilfe holen, weil man da vieles faslch machen kann (ggf Sperrfristen ALG1, ggf. Aufhebungsvertrag, ggf. Kündigungsfristen, Urlaubsabgeltung usw.).
Klare Antwort der "DRV-Experten"am 26.09.2024 | 11:09
Nichtwisseram 26.09.2024 | 14:47
Ich dachte immer, eine volle EM-Rente erhält man nur dann, wenn man überhaupt und gar nicht mehr arbeiten kann. 2 59 Stunden Arbeit jeden Tag ist aber doch ARBEIT. Zudem: Wer kontrolliert und überprüft die Zeit ? Na -------
Tjaam 26.09.2024 | 17:30
Falsch gedacht! Es gab sogar den Fall, dass eine EM-Rentnerin, die einem Kind unterhaltspflichtig war und argumentiert hat, mit der EM-Rente ja nicht erwerbsfähig zu sein, vom Gericht angehalten wurde, im Rahmen des Erlaubten arbeiten zu gehen!
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