Guten Tag,
Arbeitsverträge sind Verträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese betrifft die Rentenversicherung nur am Rande. Sie sollten nur aufpassen, dass Sie täglich nicht mehr als 3 Stunden (2:59) arbeiten. Die Regelungen dazu müssen Sie mit dem Arbeitgeber Ihrer Frau aushandeln. Bei einer Überschreitung der Arbeitszeit würde geprüft werden, ob der Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung noch besteht. Die Hinzuverdienstgrenze für 2024 für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 18.558,75 € brutto im Jahr.